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Thema : Altlasten

Altlasten

Letzte Aktualisierung: 12.04.2022

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefahr für den Menschen und seine Umwelt ausgeht. Als Altablagerungen bezeichnet man stillgelegte Anlagen zur Ablagerung von Abfällen oder Grundstücke, auf denen Abfälle abgelagert worden sind. Altstandorte sind ehemalige Industrie- und Gewerbegrundstücke, auf denen mit umweltrelevanten Stoffen umgegangen wurde.

Um die Altlasten zu erkennen und zu beseitigen, bedarf es eines schrittweisen Vorgehens: an die Erfassung der altlastverdächtigen Flächen schließt sich deren Gefährdungsabschätzung an, und für die erkannten Altlasten folgt eine Sanierung. Zuständig für die Bearbeitung sind die Kreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörden. Dort werden auch die Altlastenkataster mit den altlastverdächtigen Flächen und Altlasten geführt.

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