Ankommen in einer Erstaufnahme
- Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung
- Erste Orientierung
- Betreuung und Beratung
- Wie werden Geflüchtete verteilt?
Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung
In der Erstaufnahme müssen die Asylsuchenden erst einmal wohnen. Sie werden registriert und von der Asylbehörde über ihre Fluchtgründe befragt. Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ihnen erlaubt, in Deutschland zu bleiben, bis über den Asylantrag entschieden ist. Hier werden die Asylsuchenden betreut, stellen ihren Asylantrag und erhalten ersten Sprachunterricht.
Zuständig für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtungen ist das Landesamt für Ausländerangelegenheiten, das sich gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Betreuungsverband, ärztlichen Dienst, der Polizei und einem Sicherheitsdienst um die Flüchtlinge kümmert. Aktuelle Informationen zu den Erstaufnahmeeinrichtungen finden Sie hier:
Flüchtlinge in Schleswig-Holstein
Erste Orientierung
Sowohl Personen mit guter als auch offener Bleibeperspektive erhalten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Beratung und Unterstützung. Die Willkommenskurse (WISH) des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten enthalten neben einer ersten Orientierung auch Sprachförderung und stehen allen nicht schulpflichtigen Personen offen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche erhalten ein Unterrichtsangebot. Kinder unter sechs Jahren erhalten ein fachgerechtes Betreuungsangebot.
Betreuung und Beratung
In allen Landesunterkünften stellt ein Betreuungsverband die soziale Betreuung, (Verfahrens-)Beratung und die Beratung in Problemlagen z.B. bei besonders schutzbedürftigen Personen sicher. Informationen zu Ankunft, Registrierung, Hygiene, Essensausgabe, Nachtruhe, Zimmerregeln, Kleiderspenden, Verhaltensregeln und Abläufen in einer Unterkunft zeigt dieses Video in verschiedenen Sprachen:
Beratung der Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektion Nord)
Die Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektion Nord) bietet allen Personen mit guter Bleibeperspektive auf freiwilliger Basis Gruppeninformationen an und bei besonderer Qualifizierung auch Einzelgespräche. So können die Daten der Asylsuchenden zur Integration in den Arbeitsmarkt frühzeitig erfasst werden.
Wie werden Geflüchtete verteilt?
Geflüchtete werden zunächst nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Diesen berechnet die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz jährlich anhand der Steueraufkommen und der Bevölkerungszahl der einzelnen Bundesländer. Schleswig-Holstein hat 2016 3,40337 Prozent der Geflüchteten aufgenommen. Innerhalb Schleswig-Holsteins werden sie nach festgelegten Quoten über die Kreise und kreisfreien Städte auf die Gemeinden verteilt. Der weitere Aufenthalt im Bundesgebiet hängt vom Ergebnis des Asylverfahrens ab.