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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Länder wollen mehr Geld vom Bund

Die Finanzministerkonferenz fordert eine stärkere Beteiligung vom Bund an den Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Letzte Aktualisierung: 18.01.2018

Ehrenamtliche Helfer spielen mit geflüchteten Kindern
Junge Geflüchtete im Sprachkurs. (Symbolbild)

Auf Initiative von Schleswig-Holstein fordern die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder vom Bund, er solle sich unbefristet, mindestens zur Hälfte, an der Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beteiligen.

"Humanität kennt keine Grenzen. Jedes Kind in Deutschland hat ein Recht auf Schutz und die Förderung seiner individuellen Entwicklung und Persönlichkeit", sagte Finanzministerin Monika Heinold. "Vor dem Hintergrund dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe fordern wir eine fairere Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen", erklärte Heinold.

Gestiegene Kosten

Die Kosten für die Betreuung und Integration unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge waren zuletzt immer stärker gestiegen. Ursachen hierfür sind vor allem der Verbleib vieler Volljähriger im System der Jugendhilfe sowie ein massiver Bedarf an psychologischer und psychiatrischer Betreuung der oftmals traumatisierten jungen Menschen. Darüber hinaus tragen die Länder auch die Kosten für den Schulbesuch der geflüchteten Kinder und Jugendlichen.

Bund beteiligt sich anteilig

Zwar beteiligt sich der Bund bereits anteilig an den Kosten, doch die in den Ländern anfallenden Ausgaben werden dadurch nur zu einem sehr geringen Teil gedeckt. Das Land Schleswig-Holstein hat im Jahr 2017 insgesamt 105,2 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aufgewendet. Der Bund beteiligte sich an diesen Kosten aber lediglich mit 11,9 Millionen Euro.

"Länder müssen zusammenhalten"

Finanzministerin Heinold zeigte sich erfreut, dass der Ende 2017 von Schleswig-Holstein eingebrachte Vorschlag zu einer gemeinsamen Beschlussfassung geführt hat: "Die Länder müssen zusammenhalten, wenn sie wollen, dass ihre Stimme beim Bund Gehör findet". Die bislang mit der Sondierungsvereinbarung von CDU / CSU und SPD zugesagten Mittel reichten bei weitem nicht aus. "Wir brauchen zügig eine handlungsfähige Bundesregierung, die den Ländern eine stärkere Kostenbeteiligung verbindlich zusagt. Das Thema Integration lässt keinen Stillstand mehr zu", appellierte Heinold.

Kindeswohl sicherstellen

In Deutschland ist - anknüpfend an internationale Rechtsvorschriften - bei der Einreise von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen der Schutz des Kindeswohls sicherzustellen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Auch junge Volljährige müssen danach unterstützt werden, sofern sie ihren Lebensunterhalt noch nicht alleine bestreiten können. Als junge Volljährige gelten Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zum 21. Lebensjahr gewährt, in begründeten Fällen für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus.

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