KIEL. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben heute in Berlin Eckpunkte zur rechtlichen Ausgestaltung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen beschlossen. „Ich bin sehr erfreut, dass die Länder mehrheitlich an einem Strang ziehen, um gemeinsam für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Die Eckpunkte sind ein erster Schritt auf dem Weg zur Anzeigepflicht für Steuergestaltung im nationalen Rahmen
“, sagte Finanzministerin Monika Heinold. Im November 2017 war eine politische Arbeitsgruppe unter Federführung von Schleswig- Holstein und Rheinland-Pfalz eingesetzt worden. Sie soll bis zur Finanzministerkonferenz bis Sommer 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten.
Die jetzt vorgelegten Eckpunkte sehen eine Anzeigepflicht für klar abgrenzbare Fallgestaltungen vor. Dem Steuergesetzgeber soll damit die Möglichkeit verschafft werden, zeitnah auf bedeutsame und insbesondere haushaltsrelevante Steuergestaltungen zu reagieren. Die Anzeigepflicht soll grundsätzlich für den Ertragsteuerbereich greifen. Zudem ist aus Sicht der Länder auch die Einbeziehung des Erbschaft- und Schenkungsteuer- sowie des Grunderwerbsteuerbereichs zu prüfen.
Die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen ergänzt die vorgesehene EU-Richtlinie. Der Aufbau der Vorschrift soll sich an ihr bzw. an der Umsetzung in das nationale Recht orientieren.
Medieninformation vom 08.03.2018 zum Herunterladen.
(PDF, 157KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede |
Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel
Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616 3906 |
E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de |