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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Stellungnahme von Ministerin Monika Heinold (Schleswig-Holstein) und Senator Dr. Peter Tschentscher (Freie und Hansestadt Hamburg) zum aktuellen Stand im Verkaufsverfahren der HSH Nordbank AG:

Letzte Aktualisierung: 29.10.2017

Im Privatisierungsverfahren der HSH Nordbank AG haben die Länder einen weiteren bedeutenden Zwischenschritt erreicht. Auf die Verkaufsanzeige vom 23. Januar 2017 hatten zahlreiche Marktteilnehmer ihr Interesse an einer Teilnahme am Privatisierungsverfahren der HSH Nordbank bekundet. Aus den zum 31. März 2017 eingegangenen indikativen Angeboten haben die Länder mehrere Bieter in die nächste Prozessphase übernommen. Ausgewählte Bieter haben zum 30. Juni 2017 erweiterte und konkretisierte indikative Angebote abgegeben. Sie erhielten weitergehende Informationen zur HSH Nordbank; hierzu gehörten beispielsweise Informationen zu Geschäftszahlen sowie Gespräche mit den Eigentümern und Experten aus der HSH Nordbank. Zum Stichtag 27. Oktober 2017 sind aus dem Kreis der Bieter verbindliche Angebote auf die HSH Nordbank abgegeben worden. Nach erster Sichtung bieten diese eine gute Grundlage, um den Verkaufsprozess fortsetzen zu können.

Hintergrund:
Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein sind nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission im Beihilfeverfahren zur HSH Nordbank AG vom Mai 2016 verpflichtet, die HSH bis zum Februar 2018 in einem wettbewerblichen und diskriminierungsfreien Verfahren zu privatisieren. Um die Wettbewerblichkeit und eine marktgerechte Preisfindung sicherzustellen, muss das Verkaufsverfahren mit einer marktüblichen hohen Vertraulichkeit durchgeführt werden. Dies bezieht sich sowohl auf die konkreten Bedingungen der Angebote als auch auf die Identität und Anzahl der an den jeweiligen Verfahrensschritten beteiligten Bieter, aus denen diese jeweils Konsequenzen für ihr eigenes Handeln im weiteren Verkaufsverfahren ziehen könnten. Um die Chance einer erfolgreichen Privatisierung zu sichern, orientiert sich die Bieterauswahl nicht nur an dem gebotenen Kaufpreis, sondern auch an der Eignung der Bieter, die Privatisierung unter den gegebenen beihilfe- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfolgreich durchführen zu können.

Rückfragen:
Finanzbehörde Hamburg, Christopher Harms
T: +49 40 428 23 1662 | M +49 170 198 59 29 | christopher.harms@fb.hamburg.de
Finanzministerium Schleswig-Holstein, Agnes Witte
T +49 431 988-3909 | M +49 170 7374 078 | Agnes.Witte@fimi.landsh.de

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