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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Beratungskosten im Zusammenhang mit der HSH Nordbank

Letzte Aktualisierung: 12.10.2016

Kiel. Seit dem Jahr 2009 haben die Anstalten öffentlichen Rechts der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg für Beratungskosten im Zusammenhang mit der HSH Nordbank rund 64 Mio. Euro ausgegeben. Hinzu kommen Ausgaben in Höhe von rund 1,4 Mio. Euro aus dem Schleswig-Holsteinischen Landeshaushalt.

Gegenstände der Beratung sind insbesondere die EU-Beihilfeverfahren, Garantie-Angelegenheiten, die Übernahme von Portfolien durch die hsh portfoliomanagement AöR sowie seit diesem Jahr die Begleitung im Privatisierungsprozess.

Die höchsten Kosten entfielen auf Strategieberatung (rund 32 Mio. Euro) und Rechtsberatung (rund 26 Mio. Euro). Im Rahmen des Privatisierungsverfahrens werden weitere Kosten auf die Anstalten der Länder zukommen.

Externe Beratung ist notwendig, um den hochkomplexen Sachverhalten gerecht zu werden. 2014 fand der gemeinsame Stresstest der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) für die systemrelevanten Banken im Euroraum statt. Seit 2015 befassen sich die Länder intensiv mit dem neuen EU-Beihilfeverfahren. 2016 kam die Übernahme von Portfolien aus der HSH Nordbank in die neu gegründete hsh portfoliomanagement AöR hinzu.

Ministerin Heinold: „Jeder Euro, der in die Bewältigung von Altlasten der HSH Nordbank fließt, schmerzt. Die sehr hohen Kosten für Rechtsberatung und Strategieberatung sind aber notwendig, um mit den sehr speziellen und detaillierten Fragestellungen umzugehen. Wir benötigen hochqualifizierte und spezialisierte Expertinnen und Experten, die in juristischen und ökonomischen Fragestellungen ausgewiesene Expertise und Erfahrung aufweisen. Schließlich geht es darum, das Vermögen des Landes so effektiv wie möglich zu schützen.“

Die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg hatten die HSH Nordbank 2009 mit einer Eigenkapitalerhöhung von 3 Mrd. Euro und einer Zweitverlustgarantie von 10 Mrd. Euro unterstützt. Nachdem die Bank die Garantie zunächst auf 7 Mrd. Euro zurückgefahren hatte, wurde 2012 deutlich, dass dies nicht ausreicht. Die notwendige Wiedererhöhung der Garantie löste ein neues langwieriges und komplexes EU-Beihilfeverfahren aus, das eine Intensivierung der in Anspruch genommenen Beratung erforderte. Im Mai 2016 genehmigte die Europäische Kommission die Wiedererhöhung der Garantie. Die HSH Nordbank muss bis zum 28.2.2018 privatisiert werden.

Zwei Anstalten öffentlichen Rechts übernehmen Aufgaben der Länder: Die hsh finanzfonds AöR bewirtschaftet die Zweiverlustgarantie, die die Länder der HSH Nordbank gegeben haben. Die hsh portfoliomanagement AöR bewirtschaftet die im Sommer 2016 übernommenen Portfolien.

Zur Übersicht der Leistungen für externe Beratung:
Ausgaben für externe Beratung im Zusammenhang mit der HSH Nordbank  (PDF, 25KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Medieninformation vom 12.10.2016 zum Herunterladen.  (PDF, 138KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Agnes Witte |
Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel
Telefon 0431 988-3909 | Telefax 0431 988-4176 |
E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de |

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