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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

HSH Nordbank – Länder setzen informelle Verständigung um

Letzte Aktualisierung: 11.11.2015

Kiel. Das Landeskabinett hat gestern (10.11.) die Entwürfe für zwei Staatsverträge beschlossen, mit denen Schleswig-Holstein und Hamburg erneut Verantwortung für die HSH Nordbank übernehmen. Anlass ist die informelle Verständigung, die die Regierungschefs beider Länder am 19.10.2015 mit der EU-Kommission erzielt haben. Danach leiten die Länder die notwendigen Schritte für eine Umsetzung der Eckpunkte ein. Anschließend stellt die Bundesrepublik Deutschland auf Basis der Maßnahmen einen formellen Antrag an die EU-Kommission, der im ersten Halbjahr 2016 mit einer endgültigen und formellen Entscheidung der EU-Kommission beschieden wird.

Die im Kabinett beschlossenen Staatsverträge beinhalten die notwendigen Maßnahmen. Um einerseits eine zügige Umsetzung sicherzustellen und auf der anderen Seite fundierte parlamentarische Behandlungen zu ermöglichen, hat Ministerin Heinold die Abgeordneten gebeten, eine erste Lesung im Landtag bereits im November vorzunehmen. Nach dem Vorschlag der Landesregierung schließen die Ausschussberatungen an, bevor im Dezember 2015 der Landtag in zweiter Lesung beschließt und die Landesregierungen die Staatsverträge ratifizieren.

Das von der Landesregierung eingebrachte Paket umfasst:

1. Eine Unterrichtung des Schleswig-Holsteinischen Landtages über die informelle Verständigung zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Schleswig-Holstein und der Europäischen Kommission zum Beihilfeverfahren zur HSH Nordbank;

2. das Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „hsh portfoliomanagement AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes und

3. das Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung der „hsh finanzfonds AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg leitet parallel das dortige parlamentarische Verfahren ein.

Finanzministerin Monika Heinold: „Mit den beiden Staatsverträgen schlagen wir dem Parlament vor, das zwischen Ländern und EU-Kommission vereinbarte Ergebnis umzusetzen. Und wir bieten den Fraktionen an, die komplexe Materie ausführlich zu erläutern. Letztendlich werben wir im Landtag um eine breite Zustimmung, da die zu treffende Entscheidung langfristig spürbare Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben wird.“

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Aufspaltung der Bank
Die HSH Nordbank AG wird in eine Holdinggesellschaft und in eine operative Tochtergesellschaft aufgespalten. Die Holding hat die Aufgabe, die verbleibende Tochter von einem großen Teil der Garantiezahlungen zu entlasten.

Gründung einer neuen Anstalt „hsh portfoliomanagement AöR“
Nach der Vereinbarung mit der EU-Kommission darf die neue Tochtergesellschaft Non Performing Loans, sogenannte „faule Kredite“, im Umfang von mehr als 8 Milliarden Euro verkaufen und daraus entstehende Verluste gegen die 2009 gegebene „Sunrise“-Garantie abrechnen. Ein Umfang von 6,2 Milliarden Euro darf an eine Anstalt der Länder verkauft werden.

Nachdem der Sitz der „hsh finanzfonds AöR“ Hamburg ist, soll der Sitz der neuen „hsh portfoliomanagement AöR“ Kiel sein. Damit tragen Schleswig-Holstein und Hamburg auch dem Staatsvertrag von 2003 Rechnung, nach dem die Geschäfte gleichwertig an beiden Standorten geleitet werden. In der Bank selbst entfallen auf Kiel zurzeit 42% der rund 2.450 Stellen (auf Vollzeit-Äquivalente gerechnet).

Kosten für die Länderhaushalte
Im Jahr 2016 fallen Kosten für Stammkapital in Höhe der von der Trägerversammlung der Holdinggesellschaft zu bestimmenden Höhe an, voraussichtlich für Schleswig-Holstein rund 50.000 Euro. Während der Laufzeit der beiden Anstalten ergeben sich keine weiteren Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Kosten der Länderanstalten verbleiben zunächst in diesen und fallen frühestens 2018 bei ihrer Abwicklung im Landeshaushalt an. Sofern bei der Abwicklung ein Guthaben besteht, wird dieses zu gleichen Teilen an die Länder ausgekehrt. Ein Defizit bei der Abwicklung der Anstalten muss letztlich zu gleichen Teilen über die Länderhaushalte ausgeglichen werden.

Privatisierung oder Abwicklung
Die Länder haben zugesagt, die neue Tochtergesellschaft im Rahmen eines offenen, transparenten und wettbewerblichen Verfahrens zu privatisieren. Alle Maßnahmen zur Restrukturierung der Bank, die die Länder nun ergriffen haben, dienen dazu, diese Privatisierung zu erleichtern. Verkaufserlöse dienen zunächst der Begleichung von Ansprüchen der Länder auf Garantieprämien.
Die EU-Kommission wird das neue Unternehmen, das aus dem Verkauf hervorgeht, prüfen. Sollte der Verkauf scheitern, sieht die Verständigung mit der EU-Kommission vor, dass die Bank abgewickelt wird.

Finanzministerin Monika Heinold: „Nach heutigem Sachstand ist mit der zwischen Ländern und EU-Kommission getroffenen Vereinbarung die vermögensschonendste Lösung für unser Land gefunden worden. Und dennoch wird es in einigen Jahren vermutlich zu erheblichen Lasten für den Landeshaushalt kommen. Das ist bitter, aber unvermeidbar, denn es handelt sich um bereits bestehende Altlasten.
Froh bin ich darüber, dass mit der Verkaufsauflage ein Schlussstrich gezogen wird. Es ist nicht Aufgabe der Länder, für eine international tätige Aktiengesellschaft Verantwortung zu tragen. Schleswig-Holstein darf sich nie wieder an einem international tätigen Konzern beteiligen, der mit Steuergeldern spekuliert.“

Weitere Informationen:

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der "hsh portfoliomanagement AöR" und zur Anpassung eines Staatsvertrags, Drs. 18/3572  (PDF, 501KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Medieninformation zum Download

Verantwortlich für diesen Pressetext: Agnes Witte | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel |
Telefon 0431 988-3909 | Telefax 0431 988-4176 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de

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