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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Finanzministerin Monika Heinold zur aktuellen Debatte über das neue Vergütungsoffenlegungsgesetz und der HSH Nordbank

Letzte Aktualisierung: 01.07.2015

In den letzten Tagen wurde in mehreren Zeitungen über das Gehalt des neuen Risikovorstands der HSH Nordbank spekuliert. Das Finanzministerium nimmt dazu wie folgt Stellung:
Monika Heinold: „Ich weiß, dass derart hohe Gehälter bei vielen Menschen auf Unverständnis stoßen. Und das zu Recht, denn während die einen unverhältnismäßig viel verdienen, verdienen andere Menschen für harte Arbeit unangemessen wenig. Diese Ungerechtigkeit hätten wir aber nicht behoben, wenn wir den Risikovorstand der Bank nicht besetzt hätten. Im Gegenteil: Um das Landesvermögen zu schützen, brauchen wir einen arbeitsfähigen und qualifizierten Vorstand der HSH Nordbank. Deshalb habe ich Staatssekretär Dr. Nimmermann gebeten, im Aufsichtsrat zuzustimmen.“

Die Bank hat gegenüber der EU-KOM die Zusage gemacht, dass die monetäre Vergütung eines Vorstandmitglieds der HSH Nordbank nicht mehr als 500.000 Euro pro Jahr betragen darf, solange die Bank nicht dividendenfähig ist bzw. staatliche Beihilfen erhält. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat Finanzministerin Monika Heinold versichert, dass der Vertrag mit dem neuen Risikovorstand mit dem EU Treuhänder abgestimmt ist.

Monika Heinold: „Nach meiner Kenntnis verletzt die Entscheidung des Aufsichtsrates formal keinen Parlamentsbeschluss. Die politische Brisanz dieses Themas war mir dennoch bewusst. Daher hat der Finanzstaatssekretär den Beteiligungsausschuss in vertraulicher Sitzung vor der Entscheidung des Aufsichtsrats umfassend informiert. Damit sind auch dem Abgeordneten Koch die relevanten Fakten seit mehreren Tagen bekannt.“

Dass das neue Vergütungsoffenlegungsgesetz bei der HSH Nordbank nicht greift, war bereits mehrfach Teil der parlamentarischen Beratung.
Finanzministerin Monika Heinold: „Das die HSH Nordbank nicht betroffen ist, ist kein Geheimnis und war bereits Teil der parlamentarischen Beratung.“ (siehe Umdruck 18/3901 vom 21.01.2015)

Auch in der Landtagsdebatte zum Vergütungsoffenlegungsgesetz vom 09.10.2014 war die HSH Nordbank Bestandteil der Diskussion. Der Abgeordnete Andresen hat dort zum einen erklärt, dass die HSH Nordbank nicht unter das Gesetz fällt. Zum anderen hat er klar dafür plädiert, auch bei der HSH Nordbank mehr Transparenz zu schaffen.
Das Vergütungsoffenlegungsgesetz ist im Juni vom Landtag verabschiedet worden und tritt nach Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Im Gesetz ist geregelt, dass unmittelbar dem Land gehörende Unternehmen bei neu geschlossenen Verträgen zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder ihrer Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien verpflichtet sind.
Bei mehrheitlichen Beteiligungen des Landes oder der Kommunen an privatrechtlichen Gesellschaften muss auf eine Veröffentlichung hingewirkt werden. Bei Minderheitsbeteiligungen ab 25 Prozent ist dies nicht verpflichtend, aber das Gesetz bringt zum Ausdruck, dass die öffentlichen Anteilseigner auf eine Veröffentlichung der Gehälter hinwirken sollen.
Die Beteiligung des Landes an der HSH Nordbank AG beträgt 9,58 %. Damit fällt die Bank nicht unter das neue Gesetz.
Zwar ist Schleswig-Holstein an der Länderanstalt HSH Finanzfonds AöR (FinFo), der insgesamt 65% der Bank gehören, zu 50% beteiligt aber die FinFo untersteht hamburgischem Recht und fällt damit nicht unter das schleswig-holsteinische Vergütungsoffenlegungsgesetz.

Finanzministerin Monika Heinold: „Für die Landesregierung hat Staatssekretär Dr. Nimmermann in der letzten Aufsichtsratssitzung deutlich gemacht, dass wir zukünftig bei Neuverträgen als Land Schleswig-Holstein darauf hinwirken werden, dass die Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien offengelegt werden. Uns ist bewusst, dass Schleswig-Holstein nur eine Stimme im Aufsichtsrat hat und damit einige Hürden zu nehmen sind. Bevor es keine rechtliche Grundlage für eine Veröffentlichung gibt, darf die Landesregierung Details der Verträge nicht öffentlich machen.“

Medieninformation vom 01.07.2015 zum Herunterladen  (PDF, 44KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Eugen Witte |
Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel
Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616 3906 |
E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de |

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