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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Neue Regeln für umweltbewusstes Düngen

Schleswig-Holstein soll eine neue Landesdüngeverordnung bekommen. Ab sofort können Stellungnahmen abgegeben werden.

Letzte Aktualisierung: 15.02.2018

Ein großer Traktor mit einem Tank, von dem mehrere Schläuche Richtung Boden abgehen.
Beim Düngen werden gezielt Nährstoffe auf die Äcker gebracht, die den Pflanzen beim Wachstum helfen sollen.

In Schleswig-Holstein werden künftig strengere Regeln für den Einsatz von Wirtschaftsdünger in der Landwirtschaft gelten: Das Landwirtschaftsministerium hat das Anhörungsverfahren für eine neue Landesdüngeverordnung gestartet. Sie soll den Einsatz von Dünger verringern und damit die Gewässer schützen.

Gewässerschutz ist zentrale Aufgabe

"Der Schutz unseres Grundwassers und unserer Gewässer ist eine zentrale Aufgabe. Wir beziehen in Schleswig-Holstein unser Trinkwasser vollständig aus dem Grundwasser. Es geht kein Weg daran vorbei, die Einträge von Nitrat ins Grundwasser und von Phosphat in die Seen zu reduzieren", sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

Verschärfungen in Risikogebieten

Der Entwurf basiert auf einer Verordnung des Bundes, die im Juni 2017 in Kraft getreten ist. Sie verpflichtet die Landesregierungen, Vorschriften zum Düngen in sogenannten "Gebietskulissen" zu verschärfen. Das sind Gebiete, in denen die Grenzwerte für Nitrat oder Phosphat überschritten werden. In Schleswig-Holstein betrifft das in Bezug auf die Nitratwerte rund 51 Prozent, in Bezug auf die Phosphatwerte rund 13 Prozent der Landesfläche.

Es geht kein Weg daran vorbei, die Einträge von Nitrat ins Grundwasser und von Phosphat in die Seen zu reduzieren.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Dr. Robert Habeck

Regelungen werden vom Bund vorgeschrieben

Die Düngeverordnung des Bundes stellt den Ländern 14 mögliche Regelungen zur Auswahl, um den Nährstoffeintrag ins Grundwasser zu verringern. Für jedes der beiden Risikogebiete müssen mindestens drei Regelungen umgesetzt werden. Der schleswig-holsteinische Verordnungsentwurf sieht übereinstimmend für beide Kulissen vor, dass Landwirte in Zukunft die Nährstoffgehalte von Gülle und Gärrückständen exakt bestimmen lassen müssen. Darüber hinaus müssen sie spätestens am 15. Oktober aufhören zu düngen – sofern auf den Ackerflächen nicht noch längere Sperrzeiten einzuhalten sind.

In Gebieten mit übermäßiger Nitratbelastung müssen die Landwirte sicherstellen, dass die Düngemittel auf unbestellten Ackerflächen innerhalb von einer Stunde in den Boden eingearbeitet werden. In Gebieten, in denen die Phosphatwerte bereits sehr hoch sind, dürfen sie nur noch eingeschränkt phosphathaltige Düngemittel einsetzen.

Zeitraum zur Stellungnahme läuft

Bis zum 29. März können Träger öffentlicher Belange und Verbände zu dem Verordnungsentwurf Stellung nehmen. Anschließend entscheidet das Kabinett unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen endgültig über die Verordnung.

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