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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Untersuchungen laufen

Nach Salmonellenfunden in Tierfuttermittel liegen dem Landwirtschaftsministerium weitere Probenergebnisse vor.

Letzte Aktualisierung: 15.01.2018

Gepresstes Tierfutter in Stäbchenform. Daneben liegt ein Messbecher.
Sogenanntes Mischfutter wird häufig in Pellets gepresst. Das erleichtert Transport und Lagerung.

Insgesamt wurden 72 Rückstellmuster von mehlförmigen Mischfuttermitteln untersucht. In fünf Fällen wurden Salmonellen nachgewiesen und somit der Verdacht nochmals bestätigt. Trotz der 67 negativen Ergebnisse wurden alle mehlförmigen Mischfuttermittel unabhängig vom Untersuchungsbefund der Rückstellmuster von den landwirtschaftlichen Betrieben zurückgeholt bzw. ausgetauscht.

Betroffene Futtermittellieferungen gesperrt

Das Ministerium teilte weiter mit, dass nach den Salmonellenbefunden im Produkt „RaPass“ weitere Futtermittel überprüft worden sind, die "RaPass" enthalten. Dazu wurden 77 Rückstellproben pelletierter Mischfuttermittel untersucht. In zwei Fällen wurden Salmonellen nachgewiesen. Diese Lieferungen vom 14. November 2017 und vom 21. Dezember 2017 sind gesperrt. Die Rückholung des Mischfuttermittels von den beiden belieferten Betrieben wurde angeordnet.

Insgesamt wurden nach derzeitigem Stand 75 landwirtschaftliche Betriebe mit Futtermitteln beliefert, die als „nicht sicher“ bewertet sind; diese Futtermittellieferungen wurden gesperrt. Weitere Untersuchungen zur Ursache laufen derzeit.

Tierhalter wurden umgehend informiert

Zudem teilt das Verbraucherschutzministerium mit, dass es am 10. und 12. Januar 2018 - unmittelbar nach Erhalt der Informationen - die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert hat, die weiteren Tierhalter, die möglicherweise mit Salmonellen belastetes Tierfutter erhalten haben, zu informieren. Die betroffenen Landwirte müssen in ihrer Eigenverantwortung für die Produktion sicherer, unbedenklicher Lebensmittel, die Schlachtbetriebe, in denen ihre Tiere geschlachtet werden, über diesen Sachverhalt informieren und bei der direkten Abgabe unbehandelter Rohmilch ab Hof die Verbraucher über das notwendige Erhitzen der Milch in Kenntnis setzen. Nach der europäischen Verordnung (EG) Nr. 178 / 2002 sind die Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit der von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortlich. So wird sichergestellt, dass von den Lebensmittelunternehmern alle Vorkehrungen ergriffen werden können, um gesundheitliche Risiken für die Verbraucher zu minimieren.

Erhitzen tötet Salmonellen ab

Das Verbraucherschutzministerium weist noch einmal darauf hin, dass von Lebensmitteln, die erhitzt worden sind, wie z.B. pasteurisierter Milch oder durchgebratenem Fleisch, grundsätzlich keine Gefahr durch Salmonellen ausgeht, da diese durch das Erhitzen abgetötet werden.

Kein erhöhtes Salmonellenvorkommen

Aktuell liegen im Verbraucherschutzministerium keine Erkenntnisse über ein erhöhtes Vorkommen von Salmonellen in Lebensmitteln vor. Die Lebensmittelunternehmen sind zur Information der zuständigen Behörden verpflichtet, wenn sie im Rahmen ihrer Eigenuntersuchungen Salmonellen in den von ihnen produzierten Lebensmitteln feststellen. Auf aktuelle Nachfragen des Verbraucherschutzministeriums wurden keine vermehrten Salmonellenfunde gemeldet.

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