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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Salmonellen in Tierfuttermittel

In dem Tierfutter eines schleswig-holsteinischen Futtermittel-Herstellers wurden Salmonellen nachgewiesen.

Letzte Aktualisierung: 29.12.2017

Vier Kühe stehen vor einem Futtertrog.
Nur wenige Betriebe wurden mit möglicherweise verunreinigtem Tierfutter beliefert.

Über das europäische Schnellwarnsystem für den Lebens- und Futtermittelbereich hatte das Landwirtschaftsministerium am 22. Dezember 2017 einen Hinweis der dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde erhalten, dass bei Marktkontrollen in einem Tierfuttermittel in einem Lager in Dänemark Salmonellen nachgewiesen worden waren. Teile dieser Ware stammten von einer Futtermittel-Ölmühle in Schleswig-Holstein.

Weitere Nachforschungen veranlasst

Die amtliche Futtermittelüberwachung in Schleswig-Holstein hat daraufhin unverzüglich weitere Nachforschungen bei der hiesigen Ölmühle veranlasst. Dabei stellte sich heraus, dass auch bereits bei Eigenkontrollen des Herstellers Salmonellen in "Rapskuchen" festgestellt worden waren. Vor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden, dass Futtermittel, die mit Rapskuchen aus diesem Werk hergestellt wurden, möglicherweise mit Salmonellen kontaminiert sind. Dieses gilt für einen Zeitraum ab dem 24. Oktober 2017.

Aufgrund der Verzögerungen sind deutlich mehr Betriebe betroffen als in vergleichbaren Fällen. Unterschieden wird zwischen mehlförmigem Mischfutter und Futter in pelletierter Form. Da Pellets bei der Produktion wärmebehandelt werden, ist von einem geringeren Salmonellen-Risiko auszugehen.

Futter ging an 24 Betriebe

Des Weiteren wurden die landwirtschaftlichen Betriebe ermittelt, die Mischfuttermittel erhalten haben, das mit Rapskuchen aus dem entsprechenden Zeitraum hergestellt wurde. Nach Erkenntnis des Ministeriums haben nur sieben rinderhaltende und 17 schweinehaltende Betriebe mehlförmiges Mischfutter erhalten. Die weit überwiegende Zahl der Betriebe (1.010 Rinderhaltungen und 153 Schweinehaltungen) wurde mit pelletiertem Futter beliefert. Vorsorglich werden nun auch verstärkt die entsprechenden pelletierten Futtermittel repräsentativ auf Salmonellen untersucht.

Die amtliche Futtermittelüberwachung hat mit sofortiger Wirkung noch vorhandene Restmengen des Rapskuchens in der Ölmühle gesperrt. Es hat die mit dem Rapskuchen belieferten Futtermittelverarbeitenden Betriebe informiert und auch dort die vorhandene Ware gesperrt, um eine weitere Verbreitung auszuschließen. Die Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte wurden gebeten, Erkenntnisse zu Salmonelleninfektionen bei Rindern und Schweinen seit Ende Oktober in Rinder- und schweinehaltenden Betrieben mitzuteilen.

Verzögerung aufklären

Es gilt in den kommenden Tagen aufzuklären, warum seit der positiven Probe in Dänemark knapp zwei Monate vergangen sind, bevor eine amtliche Warnung über das europäische Schnellwarnsystem für den Lebens- und Futtermittelbereich durch die dänischen Behörden erfolgte. Das Landwirtschaftsministerium prüft weiter, ob seitens des Unternehmens ein Verstoß gegen das Futtermittelgesetz vorliegt und hat die Staatsanwaltschaft informiert. Darüber hinaus muss die Firma ermitteln, wie Salmonellen in den Rapskuchen gelangt sind. Es wird rückwirkend kontrolliert, ob die fehlende Weiterleitung des Prüfergebnisses durch das Unternehmen einen Einzelfall darstellt oder es systematisch Lücken im Qualitätssicherungssystem gibt.

Information der Tierhalter

Darüber hinaus hat das Verbraucherschutzministerium bereits Donnerstagnachmittag - unmittelbar nach Erhalt der Informationen - die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, Tierhalter, die möglicherweise belastetes Tierfutter erhalten haben, zu informieren. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass über das Futter Tiere mit Salmonellen kontaminiert worden sind, müssen Landwirte die Schlachtbetriebe, in denen ihre Tiere geschlachtet werden, über diesen Sachverhalt informieren. So wird sichergestellt, dass auch in der weiteren Produktionskette die mögliche Salmonellenbelastung des Fleisches bekannt wird und gesundheitliche Risiken für Verbraucher so gering wie möglich gehalten werden.

Zudem hat das Verbraucherschutzministerium die zuständigen Lebensmittelmittelüberwachungsbehörden aufgefordert, betroffene Tierhalter, die Rohmilch ab Hof abgeben, über die notwendige Erhitzung dieser Milch zu informieren.

Erhitzte Lebensmittel unbedenklich

Das Ministerium weist darauf hin, dass von Lebensmitteln, die erhitzt worden sind, wie beispielsweise pasteurisierter Milch oder durchgebratenem Fleisch, grundsätzlich keine Gefahr durch Salmonellen ausgeht, da diese durch Erhitzen abgetötet werden.

Diese grundsätzliche Unbedenklichkeit gilt auch für ordnungsgemäß hergestellte Fleisch- und Milchprodukte wie etwa Salami, Teewurst oder Käse, weil auch hier durch Verarbeitungsprozesse wie beispielsweise "Salzung" oder "Reifung" Salmonellen abgetötet werden.

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