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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Habeck kritisiert EU-Entscheidung zum Aalfang

Die EU-Fischereiminister haben eine Schonfrist für Aale beschlossen. Diese geht aus Sicht von Umweltminister Habeck allerdings nicht weit genug.

Letzte Aktualisierung: 13.12.2017

Fischkutter
Für Fischer ist der Aalfang zwischen September 2018 und Januar 2019 eingeschränkt.

Drei Monate Gnadenfrist für Aale mit einer Größe von mehr als zwölf Zentimetern - darauf hatten sich die Minister der 27 EU-Mitgliedstaaten geeinigt. Die Länder können diese Frist frei in den Zeitraum zwischen September 2018 und Januar 2019 legen. In den drei Monaten ist der Fang der Meerestiere dann verboten, damit sich die Bestände erholen können. Zu wenig, findet Umweltminister Robert Habeck: "Wir brauchen einen effizienten Schutz für den Aalbestand in Europa. Gemessen daran ist die Schonfrist zwar sinnvoll, greift aber zu kurz. Die Schonung der Glasaale bleibt weiter außen vor. Damit ist die Regelung unausgewogen." Die EU-Kommission hatte zuvor ein ganzjähriges Aalfangverbot für Nord- und Ostsee sowie den Atlantik gefordert.

"Wir brauchen schonendere Fangmethoden"

"Ich weiß, dass die Schonzeit die Fischer hart trifft und Einschränkungen für sie bedeutet", sagte Habeck. Umso ärgerlicher sei es, dass die EU keine verbindlichen Regelungen für Glasaale, die Jungtiere der Fische, verabschiedet habe, sagte Habeck. "Besonders im Hauptfanggebiet Frankreich überleben immer noch viele Glasaale den Fang nicht, obwohl er eigentlich darauf zielt, Glasaale als Besatzfische zu gewinnen. Wir brauchen deshalb dringend überall schonendere Fangmethoden." Der Minister begrüßte jedoch, dass in der EU Einigkeit darüber herrsche, den illegalen Fang und Export der Tiere konsequenter zu bekämpfen. In Schleswig-Holstein ist der Fang von Glasaalen verboten, außerdem gilt eine Mindestgröße von 45 Zentimetern. Kleinere Tiere müssen zurückgesetzt werden.

Wir brauchen einen effizienten Schutz für den Aalbestand in Europa. Gemessen daran ist die Schonfrist zwar sinnvoll, greift aber zu kurz.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Dr. Robert Habeck

Gründliche Auswertung

"Wir werden den Beschluss jetzt prüfen und sehen, welche Schritte wir für Schleswig-Holstein daraus ableiten", sagte Habeck abschließend. Insbesondere müsse jetzt noch die gemeinsame Erklärung der Minister gründlich ausgewertet werden, die dem formalen EU-Beschluss angefügt ist. Denn hieraus könnten sich weitere Schritte ergeben, die das Land zum Schutz der Aale in Binnengewässern zu unternehmen hat.

Aale erfahren besonderen Schutz

In der Nordsee ist die Zahl der ankommenden Glasaale um bis zu 95 Prozent zurückgegangen, in der Ostsee stagnieren die Zahlen seit Jahren. Daher setzt das Land insbesondere in Binnengewässern Aaljungtiere aus, um die zurückgehenden Bestände auf einem gesunden Niveau zu halten. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung wissenschaftliche Untersuchungen zum Aalbestand im Nord-Ostsee-Kanal, dem Elbe-Lübeck-Kanal, in der Schlei sowie an der Ostsee. An den Küsten ist die Aalfischerei jenseits eines Streifens von einer Seemeile seit 2009 verboten, dasselbe gilt für den Teil der Nordsee an der Eidermündung. In dem Küstenbereich der Nordsee, der dem Flussgebiet Elbe vorgelagert ist, ist die Aalfischerei sogar komplett verboten.

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