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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Schutz vor Elementarschäden

Umweltminister Robert Habeck und Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack haben die Initiative "Naturgefahren - Der echte Norden sorgt vor!" gestartet.

Letzte Aktualisierung: 06.11.2017

Zwei Menschen stehen auf einer vom Regen überschwemmten Straße
Extreme Wetterereignisse wie Stürme, Starkregen oder Überschwemmungen nehmen zu.

Axel, Sebastian, Xavier, Herwart - allein 2017 erschütterten vier schwere Stürme die Bundesrepublik, entwurzelten Bäume und deckten Hausdächer ab, mindestens 16 Menschen starben. Starkregen ließ Keller volllaufen, an den Küsten brachten die Orkane Sturmfluten.

"Jede Bürgerin und jeder Bürger kann von Naturgefahren betroffen sein. Diese können im Extremfall bis zur Existenzbedrohung führen. Deswegen wollen wir die Eigenvorsorge stärken, denn jeder Einzelne kann viel tun, um sein Hab und Gut und sich selbst zu schützen", sagte Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack zum Start der Initiative "Naturgefahren - Der echte Norden sorgt vor!". Gemeinsam mit Umweltminister Robert Habeck stellte die Ministerin die Aktion von Land, Verbraucherzentrale, den Industrie- und Handelskammern Flensburg und Kiel, Bauernverbands, Haus und Grund, sowie dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor. Die Kampagne klärt über die Risiken für Hauseigentümer, Wohnungsbesitzer und Unternehmen durch Naturgefahren auf und rät zur Vorsorge.

Jeder Schleswig-Holsteiner ist angehalten, ausreichend Vorsorge gegen Schäden aus Naturgefahren zu treffen.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Dr. Robert Habeck

Extreme Wetterereignisse nehmen zu

Durch den Klimawandel nähmen extreme Wetterereignisse zu, sagte Umweltminister Habeck. Um dem entgegenzuwirken sei konsequenter Klimaschutz unerlässlich. "Klimaschutz ist keine Beschäftigungstherapie für eine Wohlstandsgesellschaft, sondern essentiell. Ohne ihn werden die Folgen des Klimawandels auch bei uns noch gravierender sein."

Weitere Informationen

Info Elementarschäden durch Naturgefahren

Die Gesellschaft müsse sich auf Veränderungen einstellen, sagte der Minister. So habe das Land sein Küstenschutzkonzept angepasst und den Bau von Klimadeichen vorangetrieben. "Genauso sollten Privateigentümer sich gegen kostspielige Schäden absichern. Eine solche Vorsorge ist neben den öffentlichen Maßnahmen für Küsten- und Hochwasserschutz sinnvoll."

Drei Schritte zum Schutz vor Naturgefahren

Zur privaten Vorsorge gegen Schäden aus Naturgefahren gibt es drei Bausteine:

  • Bauliche Sicherheitsvorkehrungen: beispielsweise Rückstausicherungen im Abwasserrohr
  • Eigenes Verhalten: Privatleute sollten wertvollen Hausrat nicht im Keller lagern, Unternehmen sollten Vorrats- und Warenlager gegen Überschwemmung schützen.
  • Elementarschadenversicherung: Sie kann im schlimmsten Fall zumindest finanzielle Schäden vermeiden. Die klassischen Wohngebäude- und Hausratsversicherungen springen in der Regel nur bei Feuer- und Leitungswasser- sowie bei Sturm- und Hagelschäden ein.

Wir wollen die Eigenvorsorge stärken, denn jeder Einzelne kann viel tun, um sein Hab und Gut und sich selbst zu schützen.

Ministerin für Justiz und Gesundheit Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Bewusstsein für Risiko schärfen

Rund 90 Prozent der Hauseigentümer in Deutschland ist das Risiko durch Naturgefahren nicht bewusst: Nur rund 40 Prozent der Gebäude in Deutschland sind Naturgefahren versichert, in Schleswig-Holstein sind es sogar nur 21 Prozent. Bislang konnten bei schweren Sturm- oder Hochwasserschäden auch nicht versicherte Eigentümer mit staatlicher Unterstützung rechnen. Sie könnten allerdings bald alleine dastehen: Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich darauf geeinigt, dass Hilfszahlungen in Katastrophenfällen nur noch diejenigen erhalten sollen, die sich erfolglos um eine Versicherung bemüht haben, oder die eine solche Versicherung nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen hätten abschließen können. "Jeder Schleswig-Holsteiner ist angehalten, ausreichend Vorsorge gegen Schäden aus Naturgefahren zu treffen", betonte Umweltminister Habeck.

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