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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Neue Landesdüngeverordnung: Gewässer in Schleswig-Holstein sollen besser vor Nährstoffeinträgen geschützt werden

Letzte Aktualisierung: 15.02.2018

Ein großer Traktor mit einem Tank, von dem mehrere Schläuche Richtung Boden abgehen.
Beim Düngen werden gezielt Nährstoffe auf die Äcker gebracht, die den Pflanzen beim Wachstum helfen sollen.

KIEL. In Schleswig-Holstein werden künftig strengere Regeln für den Einsatz von Wirtschaftsdünger in der Landwirtschaft gelten: Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) hat heute (14. Februar) das Anhörungsverfahren für eine neue Landesdüngeverordnung gestartet. Damit wird die Befugnis aus § 13 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 der Düngeverordnung des Bundes (DüV), die am 2. Juni 2017 in Kraft getreten ist, umgesetzt. Ziel der Verordnung ist der ressourcenschonende Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes.

"Land muss Gebietskulissen ausweisen"

"Der Schutz unseres Grundwassers und unserer Gewässer ist eine zentrale Aufgabe. Wir wissen, dass wir vor allem auf dem Geestrücken eine zu hohe Viehdichte haben. Für Regionen mit hohen Nitrat- oder Phosphatwerten in Gewässern werden jetzt in Schleswig-Holstein sogenannte Gebietskulissen ausgewiesen. In diesen besteht dringender Handlungsbedarf. Weitergehende Maßnahmen zur Verringerung der Gewässerbelastung sind hier künftig einzuhalten", sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

Der Verordnungsentwurf konkretisiert das Bundesrecht für bestimmte Gebiete Schleswig-Holsteins. So gibt es spezielle, über die generellen Anforderungen hinausgehende Regelungen für den Umgang mit Düngemitteln in den genannten Gebieten bei der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung, die das Land aufgrund der Überschreitung von Grenzwerten verfügen muss.

Wir beziehen in Schleswig-Holstein unser Trinkwasser vollständig aus dem Grundwasser. Gerade deshalb ist Grundwasserschutz für das Land so wichtig. Es geht kein Weg daran vorbei, die Einträge von Nitrat ins Grundwasser und von Phosphat in die Seen zu reduzieren.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Dr. Robert Habeck

Entwurf konkretisiert Bundesrecht

Die Rechtsgrundlage für die Landesdüngeverordnung ist die Düngeverordnung des Bundes, die am 2. Juni 2017 in Kraft getreten ist. Danach sind die Landesregierungen verpflichtet, für bestimmte Gebiete, in denen Grenzwerte für Nitrat oder Phosphat überschritten werden, zusätzliche Vorschriften zum Umgang mit Düngemitteln zu erlassen. Zu diesen Gebieten zählen die sandigen Regionen in Schleswig-Holstein, in denen der natürliche Schutz des Grundwassers eingeschränkt ist und Nitrat im Grundwasser in Konzentrationen von über 50 Milligramm pro Liter festzustellen ist (sogenannte N-Kulisse). Zum anderen sind Einzugsgebiete von Seen erfasst, in denen zu hohe Phosphateinträge aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurden und zu einer Gewässereutrophierung führen (sogenannte P-Kulisse). Die Nitrat-Kulisse umfasst in Schleswig-Holstein rund 51 Prozent der Landesfläche, die Phosphat-Kulisse rund 13 Prozent. 

Weitere Informationen

Info Entwurf der Dünge-Verordnung

 

Die Länder sind nicht frei in ihrer Entscheidung, ob sie solche Regelungen erlassen. Die Düngeverordnung des Bundes sieht einen Katalog von 14 möglichen Regelungen vor, aus denen die Länder für jede der beiden Kulissen mindestens drei Regelungen auswählen müssen. Diese sollen dazu dienen, möglichst schnell einen guten Zustand im Grundwasser und in den Seen zu erreichen. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Landwirte in beiden Kulissen die Nährstoffgehalte von Gülle und Gärrückständen exakt bestimmen lassen und die Düngung spätestens am 15. Oktober beenden müssen - soweit nicht auf Ackerflächen noch längere Sperrzeiten einzuhalten sind. Zusätzlich müssen sie die Düngemittel in der N-Kulisse auf unbestellten Ackerflächen innerhalb einer Stunde einarbeiten und in der P-Kulisse auf hoch und sehr hoch mit Phosphat versorgten Böden ihre Phosphatdüngung einschränken.

"Wir beziehen in Schleswig-Holstein unser Trinkwasser vollständig aus dem Grundwasser. Gerade deshalb ist Grundwasserschutz für das Land so wichtig. Es geht kein Weg daran vorbei, die Einträge von Nitrat ins Grundwasser und von Phosphat in die Seen zu reduzieren", so Habeck.

Übersichtskarte über Gebietskulissen nach § 13 der Dünge-Verordnung
Übersichtskarte über Gebietskulissen nach § 13 der Dünge-Verordnung.

Stellungnahme bis Ende März möglich

Der Verordnungsentwurf und die Begründung werden jetzt den Trägern der öffentlichen Belange und den Verbänden zur Stellungnahme übersandt.

Die Frist zur Stellungnahme endet am 29. März 2018. Anschließend entscheidet das Kabinett unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen endgültig über die Verordnung.

Medien-Information vom 15. Februar 2018 zum Herunterladen  (PDF, 516KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7173 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melund.schleswig-holstein.de

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