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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Salmonellen in Tierfuttermitteln entdeckt

Letzte Aktualisierung: 29.12.2017

Vier Kühe stehen vor einem Futtertrog.
Sieben rinderhaltende Betriebe wurden mit betroffenem Mischfutter beliefert.

KIEL. Über das europäische Schnellwarnsystem für den Lebens- und Futtermittelbereich erhielt das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) am 22. Dezember 2017 einen Hinweis der dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde, dass im Rahmen von Marktkontrollen in einem Lager in Dänemark in einem Tierfuttermittel (Rapsexpeller) ein positiver Salmonellennachweis (Salmonella agona) festgestellt worden war. Teile dieser Ware stammten von einer Futtermittel-Ölmühle in Schleswig-Holstein.

Aufgrund dieser Meldung wurden unverzüglich von der amtlichen Futtermittelüberwachung in Schleswig-Holstein weitere Nachforschungen bei der hiesigen Ölmühle angestellt. Dabei stellte sich heraus, dass auch bereits bei Eigenkontrollen des Herstellerbetriebes Salmonellen in „Rapskuchen“ festgestellt worden waren. Vor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden, dass Futtermittel, die mit Rapskuchen aus diesem Werk hergestellt wurden, möglicherweise mit Salmonellen kontaminiert sind. Dieses gilt für einen Zeitraum ab dem 24. Oktober 2017.

Aufgrund der Verzögerungen sind deutlich mehr Betriebe betroffen als in vergleichbaren Fällen. Unterschieden wird zwischen mehlförmigem Mischfutter und Futter in pelletierter Form. Bei den Pellets ist von einem geringeren Risiko des Vorhandenseins infektiöser Salmonellen auszugehen, weil durch den Pelletiervorgang eine thermische Behandlung stattgefunden hat.

Des Weiteren wurde ermittelt, welche landwirtschaftlichen Betriebe bereits Mischfuttermittel erhalten haben, welches mit Rapskuchen aus dem Zeitraum ab dem 24. Oktober 2017 hergestellt wurde: Nach unserer Erkenntnis haben nur sieben rinderhaltende und 17 schweinehaltende Betriebe mehlförmiges Mischfutter erhalten. Die weit überwiegende Zahl der Betriebe hat pelletiertes Futter erhalten. (Rinderhaltende Betriebe: 1.010 Betriebe, schweinehaltende Betrieben: 136). Vorsorglich werden nun auch verstärkt die entsprechenden pelletierten Futtermittel repräsentativ auf Salmonellen untersucht.

Von der amtlichen Futtermittelüberwachung wurden zudem umgehend folgende Maßnahmen erlassen:

  • Noch vorhandene Restmengen des Rapskuchens in der Ölmühle wurden mit sofortiger Wirkung gesperrt.
  • Nach Ermittlung der Vertriebswege wurden die mit dem Rapskuchen belieferten Futtermittel verarbeitenden Betriebe informiert und auch dort die vorhandene Ware gesperrt, um eine weitere Verbreitung auszuschließen.

Die Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte wurden gebeten, Erkenntnisse zu Salmonelleninfektionen bei Rindern und Schweinen im Zeitraum seit Ende Oktober in Rinder- und schweinehaltenden Betrieben mitzuteilen und auch im weiteren besonderes Augenmerk darauf zu legen, wenn in den belieferten Betrieben Salmonellenbefunde zur Kenntnis gelangen. Außerdem wurde eine Liste mit den labordiagnostischen Nachweisen von Salmonellen in rinder- und schweinehaltenden Betrieben, die seit Ende Oktober im Landeslabor erhoben wurden, erstellt.

Es gilt in den kommenden Tagen aufzuklären, warum seit der positiven Probe in Dänemark knapp zwei Monate vergangen sind, bevor eine amtliche Warnung über das europäische Schnellwarnsystem für den Lebens- und Futtermittelbereich durch die dänischen Behörden erfolgte. Das MELUND prüft weiter, ob in der nicht erfolgten, aber gesetzlich vorgeschriebenen Information der Behörde über das in Bezug auf Salmonellen positive Ergebnis der Eigenkontrolle durch das Unternehmen ein Verstoß gegen das Futtermittelgesetz vorliegt und hat die Staatsanwaltschaft informiert. Darüber hinaus wird der Firma auferlegt, Ursachenforschung zu betreiben, um zu ermitteln, wo der Salmonelleneintrag erfolgt ist. Zudem wird es eine rückwirkende Kontrolle des Unternehmens geben, um festzustellen, ob die fehlende Weiterleitung des Prüfergebnisses einen Einzelfall darstellt oder es systematisch Lücken im Qualitätssicherungssystem gibt. Auf dieser Grundlage wird auch die Risikoeinstufung für die Firma überprüft, die über die Kontrollintervalle entscheidet.

Landwirtschafts – und Verbraucherschutzministerium in engem Kontakt

Darüber hinaus hat das Verbraucherschutzministerium (MJEVG) bereits gestern Nachmittag (28. Dezember), unmittelbar nach Erhalt der Informationen, die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, die betroffenen Tierhalter, die möglicherweise belastetes Tierfutter erhalten haben, zu informieren. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass über das Futter Tiere mit Salmonellen kontaminiert worden sind, müssen Landwirte in ihrer Eigenverantwortung für die Produktion sicherer, unbedenklicher Lebensmittel, die Schlachtbetriebe, in denen ihre Tiere geschlachtet werden, über diesen Sachverhalt informieren (Nach der europäischen Verordnung (EG) Nr. 178 / 2002 sind die Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit der von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortlich). So wird sichergestellt, dass auch in der weiteren Produktionskette die mögliche Salmonellenbelastung des Fleisches bekannt wird und von den Lebensmittelunternehmern alle Maßnahmen ergriffen werden können, um gesundheitliche Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu minimieren.

Zudem hat das Verbraucherschutzministerium die zuständigen Lebensmittelmittelüberwachungsbehörden aufgefordert, betroffene Tierhalter, die Rohmilch ab Hof an Verbraucherinnen und Verbraucher abgeben, über die notwendige Erhitzung dieser Milch zu informieren. Das Verbraucherschutzministerium weist darauf hin, dass von Lebensmitteln, die erhitzt worden sind, wie beispielsweise pasteurisierter Milch oder durchgebratenem Fleisch, grundsätzlich keine Gefahr durch Salmonellen ausgeht, da die Salmonellen durch die Erhitzung abgetötet werden. Diese grundsätzliche Unbedenklichkeit gilt auch für ordnungsgemäß hergestellte Fleisch- und Milchprodukte wie etwa Salami, Teewurst oder Käse, weil auch hier durch Verarbeitungsprozesse wie beispielsweise „Salzung“ oder „Reifung“ Salmonellen abgetötet werden.

Medien-Information vom 29. Dezember 2017 zum Herunterladen  (PDF, 532KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de| Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de| Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melund.schleswig-holstein.de

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dr. Wolf Gehrmann | Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431-988-3705 | Telefax 0431-988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg

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