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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Fischerei- und Umweltminister Robert Habeck zur Einigung des EU-Ministerrats

Habeck: "Einigung von EU -Ministern auf Schonfrist reicht nicht aus für den Schutz der Aale."

Letzte Aktualisierung: 13.12.2017

Ein Fischkutter auf hoher See, von Möwen umschwirrt
Schleswig-Holsteins Fischerei- und Umweltminister Robert Habeck hält die Einigung des EU-Ministerrats auf Einführung einer Schonfrist für Aal für unzureichend.

KIEL. Schleswig-Holsteins Fischerei- und Umweltminister Robert Habeck hält die Einigung des EU-Ministerrats auf Einführung einer Schonfrist für Aal für unzureichend. "Um den Aalbestand in Europa ist es schlecht bestellt. Wir brauchen einen effizienten Schutz. Gemessen daran ist die Schonfrist zwar sinnvoll, greift aber zu kurz. Die Schonung der Glasaale bleibt weiter außen vor. Damit ist die Regelung unausgewogen", sagte Habeck heute (13. Dezember 2017) in Kiel.

EU: Schonfrist von 3 Monaten

Die EU-Fischereiminister hatten sich am Mittwoch auf eine Schonfrist von drei Monaten geeinigt, die die Länder zwischen September 2018 und Januar 2019 legen können. Sie gilt für Aale ab einer Länge von 12 Zentimetern. Die EU-Kommission hatte zuvor ein ganzjähriges Aalfangverbot für Nord- und Ostsee sowie den Atlantik gefordert für Aale über 12 cm.

"Der Zeitraum der Schonfrist ist klug gewählt. In dieser Zeit ziehen die Blankaale zum Laichen in Richtung Sargassosee. Sie werden also in dieser für den Lebenszyklus besonders wichtigen Zeit geschützt, das ist gut", sagte Habeck.

Um den Aalbestand in Europa ist es schlecht bestellt. Wir brauchen einen effizienten Schutz. Gemessen daran ist die Schonfrist zwar sinnvoll, greift aber zu kurz.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Dr. Robert Habeck

Er betonte: "Ich weiß, dass die Schonzeit die Fischer hart trifft und Einschränkungen für sie bedeutet. Umso ärgerlicher ist es daher, dass die EU einen Teil des Aalproblems außen vorlässt. Denn nach wie vor bleibt das Problem, dass der Glasaalfang durch die EU nicht Teil des bindenden Quotenbeschlusses ist. Besonders im Hauptfanggebiet Frankreich überleben immer noch viele Glasaale den Fang nicht, obwohl er eigentlich darauf zielt, Glasaale als Besatzfische zu gewinnen. Wir brauchen deshalb dringend überall schonendere Fangmethoden, wie sie z. B. schon in Großbritannien praktiziert werden. Der illegale Fang und Export von Glasaalen in Drittstaaten muss wirksamer als bislang bekämpft werden", sagte der Minister. Immerhin sei dieser Punkt aber in der gemeinsamen Erklärung der Fischereiminister aufgenommen.

Entsprechend hatte sich auch schon die Agrarministerkonferenz positioniert. Sie hatte zudem gefordert, dass der Fang von Aalen in allen marinen Gewässern außerhalb der Gebietskulisse der Aalmanagementpläne verboten wird.

"Wir werden den Beschluss prüfen"

"Wir werden den Beschluss jetzt prüfen und sehen, welche Schritte wir für Schleswig-Holstein daraus ableiten", sagte Habeck abschließend. Insbesondere müsse jetzt noch die dem formalen Quotenbeschluss angefügte sog. „Joint Declaration“ zum Aal gründlich ausgewertet werden. Daraus könnte sich die Notwendigkeit flankierender Maßnahmen seitens des Landes auch in Binnengewässern ergeben.

Hintergrund zum Aalmanagement in Schleswig-Holstein:

Um den Aal zu schützen, gibt es bereits jetzt in Schleswig-Holstein ein umfangreiches Management. Es hat verschiedene Bausteine:

Schutz kleiner Aale: Der Fang von Glasaalen ist in Schleswig-Holstein nicht erlaubt. Sowohl Berufs- wie auch Angelfischer müssen ein Mindestmaß einhalten; kleinere Aale müssen zurückgesetzt werden. In Umsetzung der EU-Aalmanagementpläne wurde dieses Mindestmaß in Schleswig-Holstein von ursprünglich 35 Zentimeter auf jetzt 45 Zentimeter hochgesetzt .

Bestandssicherung durch umfangreiche Besatzmaßnahmen: Die natürliche Einwanderung kleiner Aale ist in den letzten Jahrzehnten sehr stark zurückgegangen, stagniert aber auf diesem Niveau. Im Bereich der Nordsee kommen derzeit weniger als 5 bis 10 Prozent früherer Glasaalmengen an; im Einzugsbereich der Ostsee findet aktuell kein nennenswerter Aalaufstieg statt. Vor diesem Hintergrund können Aalbestände in Binnengewässern derzeit nur durch umfangreiche Besatzmaßnahmen aufrechterhalten werden. 

Unterstützung der Forschung: An den großen Kanälen im Land (Nord-Ostsee- und Elbe-Lübeck-Kanal) und auch in der Schlei sowie der Ostsee finden seit vielen Jahren Besatzmaßnahmen mit markierten Aalen sowie wissenschaftliche Untersuchungen zum Aalbestand statt;

Reduzierung der Aalfischerei an der Küste:In Umsetzung der EU-Aalverordnung wurde die Zahl der sog. „Bundgarne“ (spezielle Großreusen) entlang der Ostseeküste begrenzt. Bundgarne wurden hauptsächlich zum Fang von Aalen eingesetzt. Mit der Novelle des Fischereigesetzes 2011 wurde der Einsatz von Langleinen durch Hobbyfischer verboten. Fang und Entnahme von Aalen entlang der Ostseeküste haben sich dadurch bereits deutlich reduziert.

Umfangreiche Verbote der Aalfischerei in Küstengewässern:Die Aalfischerei in den Küstengewässern der Ostsee wurde über die Landesaalverordnung 2009 jenseits eines Küstenstreifens von 1 Seemeilen verboten, gleiches gilt für die der Eider vorgelagerte Nordsee. In dem Küstenbereich der Nordsee, der dem Flussgebiet Elbe vorgelagert ist, wurde die Aalfischerei sogar gänzlich (ab Basislinie) verboten.

Sonstige (nicht fischereiliche) Maßnahmen:In Umsetzung der EU-Wasser-rahmenrichtlinie sind in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren zahlreiche Wanderhindernisse zurückgebaut oder umgestaltet worden (Fischwanderhilfen); ferner wurden Gewässer renaturiert. Dadurch sind ursprüngliche Lebensräume für den Aal wieder erreichbar und nutzbar.  

  Medien-Information vom 13. Juli 2017 zum Herunterladen  (PDF, 259KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7173 | E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de |
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