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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Schutz vor Elementarschäden

Umweltminister Robert Habeck und Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack starten Initiative zur Vorsorge gegenüber Naturgefahren

Letzte Aktualisierung: 06.11.2017

Zwei Menschen stehen auf einer vom Regen überschwemmten Straße
Extreme Wetterereignisse wie Stürme, Starkregen oder Überschwemmungen nehmen zu.

KIEL. Überflutete Keller, abgedeckte Dächer, im Schlamm versinkende Möbel, beschädigter Hausrat – Damit Hauseigentümer künftig besser vor den Folgen von Extremwettern geschützt sind, haben Umweltminister Robert Habeck und Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack heute (6. November) die Initiative „Naturgefahren – Der echte Norden sorgt vor!“ gestartet. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, den Industrie- und Handelskammern (IHK) Flensburg und Kiel, dem Bauernverband Schleswig-Holstein, Haus und Grund Schleswig-Holstein sowie dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wollen die Ministerien für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen dieser Kampagne die Schleswig-Holsteiner über die Risiken für Hauseigentümer, Wohnungsbesitzer und Unternehmen durch Naturgefahren aufklären und zur Vorsorge raten. 

Extreme Wetterereignisse nehmen zu

Auch das Jahr 2017 hat gezeigt, dass extreme Wetterereignisse zu erheblichen Schäden führen können. "Wir müssen damit rechnen, dass extrem starke Regen, Stürme und Hochwasser im Zuge des Klimawandels häufiger werden. Um dem so gut es geht entgegenzuwirken, müssen wir konsequenten und konkreten Klimaschutz betreiben. Klimaschutz ist keine Beschäftigungstherapie für eine Wohlstandsgesellschaft, sondern essentiell. Ohne ihn werden die Folgen des Klimawandels auch bei uns noch gravierender sein. Aber in jedem Fall müssen wir uns als Gesellschaft auf Veränderungen einstellen. Das Land hat bereits sein Konzept für den Küstenschutz angepasst und baut Klimadeiche. Genauso sollten Privateigentümer sich gegen kostspielige Schäden absichern. Eine solche Vorsorge ist neben den öffentlichen Maßnahmen für Küsten- und Hochwasserschutz sinnvoll", sagte Umwelt- und Energiewendeminister Robert Habeck.

Jeder Schleswig-Holsteiner ist angehalten, ausreichend Vorsorge gegen Schäden aus Naturgefahren zu treffen.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Dr. Robert Habeck

Sütterlin-Waack: "Wir wollen die Eigenvorsorge stärken"

Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack betonte: "Jede Bürgerin und jeder Bürger kann von Naturgefahren betroffen sein. Diese können im Extremfall bis zur Existenzbedrohung führen. Deswegen wollen wir die Eigenvorsorge stärken, denn jeder Einzelne kann viel tun, um sein Hab und Gut und sich selbst zu schützen." Zur privaten Vorsorge gegen Schäden aus Naturgefahren gibt es drei Bausteine: Insbesondere bauliche Maßnahmen, wie beispielsweise Rückstausicherung im Abwasserrohr und Schutzmaßnahmen an Gebäuden gegen eindringendes Wasser können Schäden vorbeugen. Verhaltensmaßnahmen, wie wertvollen Hausrat nicht im Keller zu lagern oder bei Betrieben die Vorrats- und Warenlager gegen Überschwemmung zu schützen, können Schäden minimieren. Eine Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung) kann im schlimmsten Fall zumindest finanzielle Härten vermeiden. Wohngebäude- und Hausratsversicherungen umfassen neben Feuer und Leitungswasser nur die Naturgefahren Sturm und Hagel.

Kampagne soll Bewusstsein für Risiko schärfen

In Deutschland sind sich allerdings laut GVD rund 90 Prozent der Hauseigentümer nicht über das Risiko in Bezug auf Naturgefahren bewusst und schätzen dieses für sich als gering ein. Folglich sind nur rund 40 Prozent der Gebäude in Deutschland gegen Naturgefahren versichert, in Schleswig-Holstein sogar nur 21 Prozent.

Weitere Informationen

Info Elementarschäden durch Naturgefahren

Eine Naturgefahrenversicherung allerdings erweitert den Schutz insbesondere für die in Schleswig-Holstein relevanten Gefahren aufgrund von Starkregen, Hochwasser und Rückstau. "Extremwetter mit Sturzfluten sind in Deutschland nichts Ungewöhnliches mehr und können jederzeit auch fernab eines Flusses hohe Schäden anrichten. Um dagegen versichert zu sein, braucht man den Zusatzbaustein der erweiterten Naturgefahrenversicherung, der vielen Hausbesitzern noch fehlt", sagt Bernhard Gause, Mitglied der Geschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ergänzend führte Alexander Blažek von Haus und Grund aus: "Ein Elementarschaden bedroht den wertvollsten Besitz vieler Menschen: Die eigenen vier Wände. Gegen dieses Risiko kann man sich versichern. Haus und Grund kann private Grundeigentümer beraten, worauf es dabei ankommt." Auch der Bauernverband ist der Auffassung, dass Unternehmen und Verbraucher sich präventiv vor Naturgefahren schützen und für den Notfall eine Elementarschadenversicherung abschließen sollten.

Für Bürgerinnen und Bürger, die sich weiter informieren wollen, steht unter anderem die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein als erster Ansprechpartner bereit. Versicherungen und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft halten weitere Informationen vor. Stefan Bock, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein betonte: "Unabhängiger Rat zu Versicherungen und bautechnischen Maßnahmen nützt auch beim Schutz vor Naturgefahren."

Übersicht Elementarschadenversicherung
Die Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung) schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüchen.

Andreas Alexander Eule, Vizepräsident der IHK zu Kiel: "Die Schäden durch Naturgewalten nehmen zu. Aus Sicht der organisierten Wirtschaft ist wichtig, dass die Unternehmen sich dieser Entwicklung bewusst sind. Nur wenn sie diesbezüglich gut informiert sind, können sie eine abgewogene Entscheidung treffen, wie sie auf diese Gefahren reagieren wollen. Wir unterstützen die Kampagne, da sie dazu beiträgt zu informieren. 

Vergabe von Hilfszahlungen eingeschränkt

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich im Juli diesen Jahres dafür ausgesprochen, dass bei der Vergabe von Hilfszahlungen künftig berücksichtigt werden soll, dass nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über sogenannte Soforthilfen hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist. "Jeder Schleswig-Holsteiner ist angehalten, ausreichend Vorsorge gegen Schäden aus Naturgefahren zu treffen", betonte Umweltminister Habeck.

Medien-Information vom 06. November 2017 zum Herunterladen  (PDF, 396KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de| Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de| Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melund.schleswig-holstein.de

Video zur Elementarschadenkampagne

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