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Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Schutz vor der Geflügelpest: Staatssekretärin Anke Erdmann stellt Handlungsempfehlungen für Hobby- und Kleingeflügelhaltungen vor

Letzte Aktualisierung: 03.11.2017

Frau kniet in Schutzkleidung vor Hühnern, Mann hält Schaufel mit Futter in der Hand.
Staatssekretärin Anke Erdmann besuchte die Hobbygeflügelhaltung von Michael Kotzur in Osdorf, wo sie sich über einfache Möglichkeiten zum Schutz der Tiere informierte

Gut ein Jahr nach Beginn der schwersten Geflügelpestepidemie in Europa sieht Schleswig-Holsteins Landwirtschafts- und Umweltministerium die Gefahr einer erneuten Infektionswelle. "Seit mehr als einem halben Jahr haben wir zum Glück keine Fälle von Geflügelpest mehr in Schleswig-Holstein. Aber wir müssen uns darauf einstellen, dass die Tierseuche zurückkommt. Dagegen müssen sich alle wappnen", sagte Staatssekretärin Anke Erdmann heute (3. November) beim Besuch einer Hobbygeflügelhaltung in Osdorf, wo sie sich über einfache Möglichkeiten zum Schutz der Tiere informierte und Handlungsempfehlungen für Klein- und Hobbyhalter vorstellte.

Die Geflügelpest hatte im Winter und Frühling 2016/17 in Schleswig-Holstein grassiert. Europaweit waren – und sind teilweise - immer noch 29 Staaten betroffen. Jüngst gab es auch in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen bei Wildvögeln erneute Nachweise des hochpathogenen, also stark krankmachenden Erregers vom Subtyp H5N8. Die Tierseuche kann grundsätzlich über verschiedene Wege in die Ställe gelangen. Zu den Infektionsquellen gehören der Geflügelhandel, Verschleppungen von infizierten Betrieben zu anderen, aber auch der direkte und indirekte Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln z.B. über verunreinigtes Futter, Einstreu, Gegenstände oder Schuhe.

Seit mehr als einem halben Jahr haben wir zum Glück keine Fälle von Geflügelpest mehr in Schleswig-Holstein. Aber wir müssen uns darauf einstellen, dass die Tierseuche zurückkommt. Dagegen müssen sich alle wappnen.

Staatssekretärin Anke Erdmann

Um einem Eintrag vorzubeugen, gelten unter anderem Import- bzw. Verbringungsverbote für Geflügel aus Ländern oder Regionen, in denen Geflügelpest nachgewiesen wurde. Ebenso unterliegen größere Geflügelbetriebe grundsätzlich strengen Hygieneregeln (Biosicherheitsmaßnahmen), die penibel einzuhalten sind, um einen indirekten Eintrag zu vermeiden. Um die Tierseuche früh zu erkennen, findet zudem ein kontinuierliches Monitoring von Hausgeflügel statt; in diesem Rahmen sind für 2017 mindestens 400 Proben vorgesehen. Beim jetzt intensivierten Wildvogelmonitoring liegt die Zahl in etwa in gleicher Größenordnung. Dieses Monitoring findet unabhängig von einem konkreten Seuchengeschehen statt.

Empfehlungen für Kleintierhalter

"Aber auch kleine Betriebe und Hobbyhaltungen können mit verschiedenen Mitteln einer Infektion vorbeugen und so ihre Tiere schützen", sagte Staatssekretärin Anke Erdmann. Dazu gehört, dass Geflügel nur mit Leitungswasser getränkt wird, Futterstellen und Tränken sollten nicht für Wildvögel zugänglich sein und Futter, Einstreu und Gerätschaften geschützt vor Wildvögeln gelagert werden. Weiter sollten beispielsweise Neuankömmlinge in den Haltungen für einige Tage vom Rest der Herde getrennt werden (Quarantänehaltung). Auch Hygienemaßnahmen ist wichtig. Halterinnen und Halter sollten extra Stallkleidung tragen und sie regelmäßig über 60 Grad waschen.

Bei einem Ausbruch der Geflügelpest kommen verschiedene staatliche Schutzmaßnahmen zum Tragen. Das sind beispielsweise Beschränkungen für den Geflügelhandel, für Tiertransporte, das Verbringen von Fleisch aus Schlachtbetrieben sowie die Aufstallung von Geflügel in den Restriktionszonen. Wo, wie weit und wie lang über diese Zonen hinaus Geflügel aufzustallen ist, hängt von der konkreten Seuchenlage und der Risikoabschätzung ab.

Stallbereich richtig umbauen

"Besonders die lange Stallpflicht war im Winter 2016/2017 eine Belastung für die Tiere sowie für Freilandbetriebe und insbesondere die Hobbyhalterinnen und -halter. Das ist uns bewusst. Aber Sinn ist es, die Tiere vor einer Infektion zu schützen", sagte Erdmann. Es gebe immerhin Möglichkeiten, die Tiere auch bei Stallpflicht so zu halten, dass sie frische Luft bekommen, genug Platz und Beschäftigungsmöglichkeiten haben. Wie das mit einfachen Mitteln geht, zeigt eine Hobbyhaltung in Osdorf. Dort sind die Tiere in einem Stallbereich untergebracht, der seitlich durch Gitter begrenzt und nach oben hin dicht abgedeckt ist. Die Tränken und die Fütterung befinden sich innerhalb dieses Bereichs. "Besonders wichtig: Die Tiere haben Platz und Licht. Eine tolle Umsetzung", sagte Erdmann. 

Worauf zum Schutz der eigenen Tiere zu achten ist, hat das Ministerium in Handlungsempfehlungen zusammengefasst. Diese werden in Form eines Flyers an alle beim Tierseuchenfonds gemeldeten Geflügelhalterinnen und –halter (rund 9500) geschickt. Er enthält zudem Hinweise, wie die Geflügelpest zu erkennen ist und was bei Anzeichen einer Erkrankung zu tun ist.

Medien-Information vom 03. November 2017 zum Herunterladen  (PDF, 175KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7173 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melund.schleswig-holstein.de

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Geflügelpest

 

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