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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Weiterhin Fälle von hämorrhagischer Kaninchenkrankheit in Schleswig-Holstein

Landwirtschaftsministerium empfiehlt Haltern die Impfung ihrer Kaninchen

Letzte Aktualisierung: 04.10.2017

Ein braunes Kaninchen beim Tierarzt.
Nur die entsprechende Impfung kann die Langohren vor der tödlichen Kaninchenkrankheit schützen.

KIEL. In Schleswig-Holstein werden weiterhin Fälle der hämorrhagischen Kaninchenkrankheit nachgewiesen. Diese wird durch die neue Virusvariante Rabbit Haemorrhagic Disease-Virus 2 (RHDV2) ausgelöst. Die Ausbreitung des Virus ist mittlerweile bundesweit zu verzeichnen. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich, kann aber bei Haus- und Wildkaninchen sowie Feldhasen zu schnell eintretenden Todesfällen führen. Die Viren können sowohl von Tier zu Tier, aber auch über indirekten Kontakt und Gegenstände (z.B. Personen, Futter, Transportkäfige, Insekten) übertragen werden. Eine wichtige Infektionsquelle stellt der Kontakt zu Wildkaninchen und Grünfutter, welches mit Ausscheidungen infizierter Wildkaninchen verunreinigt ist, dar.

Landeslabor untersucht Verdachtsfälle

In Schleswig-Holstein wurde RHDV2 in 2017 bereits bei 33 von 44 untersuchten Tieren aus unterschiedlichen Landesteilen nachgewiesen. Hierbei waren 30 Haus- und 3 Wildkaninchen betroffen. Im zweiten Halbjahr 2016 wurde das Virus bei 21 von 34 getesteten Tieren entdeckt, wobei hierbei ebenso überwiegend Hauskaninchen, aber auch fünf Wildkaninchen und ein Feldhase infiziert waren. Wenn der Verdacht auf eine Infektion mit RHDV2 vorliegt, ist eine Einsendung von verendeten oder eingeschläferten Tieren an das Landeslabor Schleswig-Holstein ratsam.

Impfung und Maßnahmen zum Infektionsschutz

Das Ministerium für Landwirtschaft, Energiewende, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) empfiehlt den Kaninchenhaltern ihre Tiere im Einklang mit den aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin vom Tierarzt impfen zu lassen. Hierbei sollte nicht nur gegen RHDV2, sondern auch gegen die klassische RHD geimpft werden, da diese nach wie vor auftritt. Zusätzlich zur Impfung sollten Maßnahmen des allgemeinen Infektionsschutzes eingehalten werden. Hierzu zählen allgemeine Hygiene, Desinfektion, Quarantänehaltung bei Zukäufen, Kleiderwechsel und Kontaktvermeidung zu Wildkaninchen und Feldhasen sowie deren Ausscheidungen.

Hintergrund:

Nähere Informationen finden Sie hier

Info FLI zur Hämorrhagische Kaninchenkrankheit

Die hämorrhagische Krankheit der Kaninchen wird durch ein Calicivirus, das Rabbit Haemorrhagic Disease-Virus (RHDV), verursacht. Nachdem das klassische RHDV seit den 1980er-Jahren bekannt ist, wurde erstmals 2010 eine weitere Virusvariante, RHDV2, nachgewiesen. An beiden Virusvarianten können Haus- und Wildkaninchen sowie an RHDV2 zusätzlich Feldhasen erkranken. Die Krankheitssymptome der klassischen RHD sind nicht von denen der RHD2 zu unterscheiden. Beide Erkrankungen führen bei bis zu 100 Prozent der infizierten Tiere zum Tod. Oft sind 12 bis 36 Stunden zuvor Fieber, Fressunlust, Teilnahmslosigkeit und untypische Krankheitsanzeichen erkennbar. Diese Anzeichen können teilweise mit Atemwegs- und neurologischen Erkrankungen sowie Blutungsneigung verbunden sein. Auch ganz junge Tiere können an RHD2 erkranken, da im Gegensatz zur klassischen RHD keine Nestlingsimmunität besteht.

Die Viren können sowohl direkt, aber auch über indirekt über Personenkontakt und Gegenstände übertragen werden. Die Viren sind sehr lange, auch bei höheren Temperaturen und Trockenheit, in der Umweltbar haltbar. So hält sich das Virus beispielsweise in Kadavern sieben Monate bei niedrigen Temperaturen oder getrocknet bei Raumtemperatur mindestens 15 Wochen. Somit ist es auch nach einem Ausbruch wichtig, alle Gegenstände, die mit erkrankten Tieren in Kontakt gekommen sind, gründlich zu reinigen und mit einem geeigneten Desinfektionsmittel zu desinfizieren.

Medien-Information vom 4. Oktober 2017 zum Herunterladen  (PDF, 62KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7173 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de |
Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melund.schleswig-holstein.de

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