Einigung zu Kitesurfgebieten im Nationalpark Wattenmeer
Umweltminister Robert Habeck und Wirtschaftsminister Bernd Buchholz stellen erweiterten Antrag an das Bundesverkehrsministerium auf Änderung der Befahrensverordnung.
Letzte Aktualisierung: 12.09.2017
KIEL. Um Naturschutz und Wassersport im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer besser in Einklang zu bringen, hat sich die Landesregierung Schleswig-Holstein auf Kitesurfgebiete an der Westküste verständigt. Entsprechend wird der Bund nun gebeten, die notwendigen Änderungen der Befahrensverordnung weiter voranzutreiben. „Touristische Attraktivität und ökologische Verantwortung sind miteinander vereinbar – sogar in einem so sensiblen Naturraum wie dem Nationalpark Wattenmeer“, sagten Umweltminister Robert Habeck und Wirtschaftsminister Bernd Buchholz heute (12. September 2017), nachdem sie im Kabinett über die Einigung berichtet hatten.
Künftig soll Kitesport an 22 speziell eingerichteten Zonen vor der Westküste möglich sein. Darauf hatten sich die beiden Ministerien verständigt, nachdem über die Sommerpause Kitesurfvertreter, Naturschutzverbände und die betroffenen Gemeinden erneut kontaktiert worden waren.
Dabei hatte zunächst der Landtagsabgeordnete Dennys Bornhöft als Kenner der Kiter-Szene die Sportler u.a. über die sozialen Netzwerke kontaktiert und sich alle Spots vor Ort angesehen. Er legte insgesamt 13 Vorschläge für neue oder erweiterte Kitesurfgebiete an der Westküste vor. Für alle diese Gebietsvorschläge wurde sowohl vom Umweltministerium als auch vom Wirtschaftsministerium geprüft, ob Aspekte des Naturschutzes, des Schiffsverkehrs oder des Tourismus einer Ausweisung entgegenstehen. Zudem wurden die betroffenen Gemeinden und Naturschutzverbände erneut einbezogen.
Der Kompromiss ist die Basis, um den gemeinsamen Antrag mit Niedersachsen und Hamburg beim Bundesverkehrsminister wieder scharf zu stellen. Wir brauchen dringend die Änderung der Befahrensverordnung für die Wattenmeer-Nationalparke.
Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Dr. Robert Habeck
Im Ergebnis sollen nun neun weitere Kitesurfgebiete an der Westküste Schleswig-Holsteins im Vergleich zum ursprünglichen Antrag aufgenommen werden. Für einige dieser Gebiete wurde in der Abwägung dem Kitesport trotz naturschutzfachlicher Bedenken Vorrang gegeben. Die übrigen vier Vorschläge waren nicht umsetzbar, weil die Gemeinden sich gegen eine Ausweisung aussprachen oder naturschutzfachliche Gründe überwogen.
„Alles in allem haben wir hier einen Kompromiss gefunden, der hoffentlich die teils sehr hart geführte Debatte befriedet und eine dauerhafte Lösung ermöglicht“, sagte Habeck. „Der Kompromiss ist die Basis, um den gemeinsamen Antrag mit Niedersachsen und Hamburg beim Bundesverkehrsminister wieder scharf zu stellen. Wir brauchen dringend die Änderung der Befahrensverordnung für die Wattenmeer-Nationalparke. Sie ist schon lange überfällig.“
Der Antrag beim Bundesverkehrsminister sieht unter anderem eine Vereinfachung der Befahrensregeln, eine Harmonisierung der Schutzzonensysteme, ein Tempolimit im seewärtigen Erweiterungsbereich des Nationalparks sowie eine Ausweisung von Kitesurfgebieten vor. Er war im Mai nach jahrelangen intensiven Abstimmungsprozessen gestellt worden. Angesichts der neuen Regierungsbildung in Schleswig-Holstein hatte sich allerdings noch bei den angestrebten Regelungen zum Kitesurfen weiterer Gesprächsbedarf ergeben. Daher bat Schleswig-Holstein den Bund, das Verfahren in diesem Punkt ruhen zu lassen.
Die beiden Minister vereinbarten, den gefundenen Kompromiss aktiv gemeinsam nach außen zu tragen: „Die Westküste Schleswig-Holsteins bietet mit den jetzt geeinten Kitesurfgebieten großflächige und ansprechende Angebote für diese attraktive Trendsportart“, betonte Tourismusminister Buchholz. „Die Nordsee Tourismus Service
GmbH
wird im Rahmen ihrer Marketingaktivitäten das „Kitesurfland Schleswig-Holstein“ künftig noch stärker bewerben.“
Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de| Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de| Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melur.schleswig-holstein.de
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