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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Geflügelpest-Virus weiter in Schleswig-Holstein aktiv

Letzte Aktualisierung: 06.02.2017

KIEL. Das Geflügelpest-Virus ist weiterhin in Schleswig-Holstein aktiv. So wurde es in den vergangenen Tagen bei weiteren Wildvögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Wie das Landwirtschaftsministerium heute (6. Februar 2017) mitteilte, wurde jüngst der hochpathogene Geflügelpesterreger des Subtyps H5N5 bei einem Schwan im Kreis Steinburg, einer Ente im Kreis Rendsburg-Eckernförde und einem Kormoran aus der kreisfreien Stadt Neumünster festgestellt. Die Fälle wurden durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für aviäre Influenza, bestätigt. Damit sind seit Jahresanfang in neun Fällen Geflügelpesterreger bei Wildvögeln festgestellt worden. Weiterhin werden tote Wildvögel im Land gefunden, Untersuchungen im Landeslabor laufen.

Um weiterhin ein aktuelles Bild über die Lage zu erhalten und die Schutzmaßnahmen laufend überprüfen zu können, hat das Land zudem das Wildvogelmonitoring intensiviert. So sind die Kreise per Erlass angehalten, alle gefundenen verendeten Wildvögel (Wasservögel, Schwäne, Möwen, Greifvögel, Rabenvögel, wilde Hühnervögel) zu beproben. Zudem können Bürgerinnen und Bürger den Fund solcher toten Wildvögel bei den Ordnungsämtern melden.

Bundesweit wurden seit Ausbruch der Tierseuche im November 2016 insgesamt 672 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und 60 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln (Geflügelhaltungen, Zoos und Tierparks) gemeldet. Geflügelpestnachweise erfolgten in Deutschlandweit bislang bei 46 Wildvogelarten. Außerdem gibt es auch europaweit Ausbrüche der Geflügelpest in einer Reihe von Hausgeflügelbeständen und in der Wildvogelpopulation.

Angesichts dieser Lage gelten die Schutzmaßnahmen fort. Um das Risiko einer Virus-Übertragung zwischen Wild- und Hausgeflügel zu verringern, soll durch die landesweite Stallpflicht für Hausgeflügel der direkte oder indirekte Kontakt so weit wie möglich minimiert werden. Zudem sind weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich, damit der Erreger nicht über weitere indirekte Eintragswege – etwa kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände, Personenkontakte) – Tiere infiziert. Außerdem gelten in den Restriktionsgebieten, die nach Geflügelpestnachweisen eingerichtet werden, Verbringungsverbote unter anderem für Geflügel und Geflügelprodukte. Damit soll das Risiko einer Verschleppung der Seuche über Tiertransporte minimiert werden.

Entsprechend der Dynamik des Geflügelpestgeschehens werden die Restriktionsgebiete – also Sperrbezirke im Umkreis von drei Kilometern um den Fundort eine infizierten Wildvogels und Beobachtungsgebiete im weiteren Umkreis von mindestens sieben Kilometern – von den Kreisveterinärbehörden angepasst. Die Kreise überprüfen regelmäßig, ob in ihren Gebieten noch Wildvögel mit Geflügelpest gefunden werden. Wenn es über längere Zeiträume keine Nachweise mehr gab, können bestimmte Maßregeln gemäß Geflügelpest-VO gelockert werden.

Hintergrund

Derzeit grassieren zwei hochpathogene Geflügelpesterreger: H5N8 sowie H5N5. Der Erreger des Subtyps H5N5 wurde in Schleswig-Holstein erstmals bei einer Nonnengans aus Brunsbüttel Ende Dezember 2016 nachgewiesen, dann in einer Putenhaltung im Kreis Steinburg. Nach Einschätzung des FLI handelt es sich um ein Mischvirus: ein sogenanntes reassortiertes Influenzavirus auf Basis des ursprünglichen H5N8. Mischviren von aviären Influenzaviren entstehen, wenn in einem infizierten Tier mehrere Virussubtypen zeitgleich auftreten und bei ihrer Vermehrung Erbmaterial austauschen.

Der hochpathogene Geflügelpest-Erreger H5N5 wurde mittlerweile in sechs europäischen Ländern bei Wildvögeln entdeckt. Erstmals wurde er in Montenegro am 19. Dezember 2016 im Rahmen des aktiven Monitorings bei einer klinisch unauffälligen Krickente am Skutarisee, dem größten See der Balkanhalbinsel, nachgewiesen. Bei einer Reiherente in den Niederlanden wurden beide HPAIV Subtypen, H5N8 und H5N5 gleichzeitig entdeckt. Kürzlich meldete die OIE einen HPAIV H5N5-Fund bei 20 Schwänen aus Polen. Kroatien und Italien meldeten auch Nachweise.

Bisher wurden weltweit keine Fälle von Infektionen mit HPAIV H5N5 beim Menschen beobachtet. Das Auftreten von reassortierten aviären Influenzaviren vom Typ H5N5 ist laut FLI nicht überraschend und ändert weder die Risikoeinschätzung des Instituts zur Geflügelpest noch die Empfehlungen zu den durchzuführenden Maßnahmen.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melur.schleswig-holstein.de

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