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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Erfassung von Altstandorten

Altlasten: Systematische Erfassung von Altstandorten weitgehend abgeschlossen - Umweltminister Habeck: „Das schafft Grundlagen für gezielte Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und für mehr Sicherheit beim Grundstückskauf.“

Letzte Aktualisierung: 19.12.2016

KIEL. Beim Umgang mit Altlasten aus mehr als 100 Jahren Industrie- und Gewerbegeschichte ist Schleswig-Holstein einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Die systematische Erstbewertung von Altstandorten ist weitgehend abgeschlossen. "Damit sind entscheidende Grundlagen gelegt, damit gezielt Maßnahmen zum Schutz der Umwelt ergriffen werden können und Käufer und Eigentümer von Grundstücken mehr Sicherheit erhalten", sagte Umweltminister Robert Habeck heute (19. Dezember 2016) bei der Vorstellung des Berichtes zur Erfassung von Altstandorten in Kiel.

90 Prozent der Standorte sind unproblematisch, 10 Prozent müssen untersucht werden.

Alte Gewerbe- und Industriestandorte, so genannte Altstandorte, können mit Schadstoffen belastet sein und die Umwelt gefährden. Bis heute sind etwa 87.000 Standorte mit altlastrelevanter Nutzung durch Auswertung historischer Unterlagen und Gewerbeabmeldungen erfasst, knapp 74.000 davon sind inzwischen bewertet. Ergebnis: "Für 90 Prozent der untersuchten Flächen kann Entwarnung geben werden. Eigentümer oder Käufer dieser Flächen müssen sich keine Sorgen wegen möglicher Belastungen machen. Bei 10 Prozent der Fälle, nach derzeitiger Schätzung etwa 8.000, müssen die Bodenschutzbehörden weiter untersuchen", sagte Habeck.

In den letzten fünf Jahren hatte das Land zusammen mit den Bodenschutzbehörden einen besonderen Schwerpunkt bei dem Arbeitsschritt der Erstbewertung von Altstandorten gesetzt und für die großen Städte und Gemeinden im Land eine vollständige Bearbeitung der Datenbestände erreicht. So ist die Bewertung mittlerweile für knapp 74.000 Standorte abgeschlossen worden. Von dem Rest entfällt etwa die Hälfte auf die Städte Kiel und Lübeck mit besonders hohen Fallzahlen. Hier wird die systematische Überprüfung deshalb noch fortgesetzt. Die dann noch in kleinen ländlichen Gemeinden verstreut liegenden Reste werden anlassbezogen z. B. im Rahmen von Bebauungsplanverfahren oder Baugenehmigungen bearbeitet.

"Es ist eine wahre Detektivarbeit: Es ging darum, herauszufinden, ob und von welchen Standorten – etwa Metall verarbeitende Betriebe oder Lackierereien – eine Gefahr ausgehen kann oder nicht. Jetzt gibt es für fast alle Standorte Klarheit. Damit haben die Behörden die nötigen Grundlagen, um gezielt dort weiter zu untersuchen, wo es erforderlich ist, und dann tatsächlich belastete Standorte sanieren zu lassen", sagte Habeck.

Das Land hat die Erstbewertung insgesamt mit 5 Millionen Euro unterstützt. "Die weiteren Untersuchungen von Verdachtsflächen können ins Geld gehen. Deshalb werden wir im nächsten Jahr die Arbeiten der Bodenschutzbehörden mit rd. 1,2 Millionen Euro unterstützen", sagte der Minister.

Künftiger Schwerpunkt bei chemischen Reinigungen: "Die früher eingesetzten Lösemittel können die Umwelt besonders gefährden"

Schwerpunkt werden dabei zunächst Branchen sein, bei denen sich der Gefahrenverdacht bei Untersuchungen besonders oft bestätigt. Hierzu gehören beispielsweise alte chemische Reinigungen. "Die Lösemittel, die dort in der Vergangenheit ohne große Schutzmaßnahmen eingesetzt worden sind, können Bewohner von Gebäuden und das Grundwasser gefährden", sagte Habeck.

Erste Ergebnisse zu Bohrschlammgruben: In vielen Fällen Verdacht nicht bestätigt

Auch zu den Bohrschlammgruben aus der Zeit der Erdölsuche, die einen kleinen Teil der insgesamt 3.437 im Land registrierten Altablagerungen (stillgelegte Abfallablagerungsplätze) ausmachen, gibt es erste Ergebnisse. Das Land hatte zur Unterstützung der Bodenschutzbehörden eine Überprüfung von 82 Hinweisflächen in Auftrag gegeben. "Die Ergebnisse aus dem Kreis Segeberg bestätigen unsere Vermutung, dass die Bohrschlammgruben im Vergleich zu anderen Altlastverdachtsflächen nicht so problematisch sind." Für zwei von 13 überprüften Flächen hat sich ein Verdacht erhärtet. Hier muss der Kreis nun überprüfen, ob von den Ablagerungen eine Gefahr für die Umwelt ausgeht. Bei den anderen Standorten hat sich der Verdacht nicht bestätigt, und nur für einen Standort stimmten die Lageangaben.

"Das Resultat zeigt, dass die Strategie, erst einmal die Hinweise zu verifizieren, richtig ist. Voreilige Schlüsse mit Konsequenzen für die Grundstückseigentümer sind nicht angebracht", unterstrich Habeck.

Hintergrund:

Die Altlastenbearbeitung erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten.
Nach der flächendeckenden Erfassung folgt die Erstbewertung. Dabei wird der riesige Datenbestand durch eine Kaskade von aufeinander aufbauenden Verfahrensschritten sukzessive auf die Fälle reduziert, von denen tatsächlich eine Gefahr ausgehen könnte. Bei 8 bis 10 Prozent der Fälle verdichten sich die Hinweise so, dass sie nach der Eigentümerinformation in das Altlastenkataster eingestellt werden. Es folgt die orientierende Untersuchung durch die Bodenschutzbehörde (uBB). Bestätigt sich der Verdacht, kann die Behörde eine Detailuntersuchung anordnen. Wird eine Altlast, von der eine Gefahr ausgeht, festgestellt, ordnet die Behörde eine Sanierung an.

Bis heute sind in Schleswig-Holstein an über 3.500 Standorten Gefährdungsabschätzungen abgeschlossen worden. Rund 1.100 Standorte sind schon saniert worden, ca. 100 Sanierungen laufen aktuell, und über 100 Standorte werden laufend überwacht.

Für die aktuelle Legislaturperiode wurde bewusst der Schwerpunkt auf den Bearbeitungsschritt Erstbewertung gelegt, um den Aufbau aussagekräftiger Altlastenkataster bei den uBB entscheidend voranzutreiben und - soweit möglich - auch abzuschließen.
2012 wurde durch die Landesregierung deshalb ein Förderprojekt initiiert, durch das die Erstbewertung von Altstandorten bis Ende 2016 in allen Städten sowie großen und mittleren Gemeinden zum Abschluss gebracht werden sollte. Grundlage hierfür war ein Programm, das

  • auf jeden Kreis speziell zugeschnitten,
  • durch das LLUR gesteuert und
  • durch das Umweltministerium zu großen Teilen finanziert wurde.

Die beiden großen Städte Kiel und Lübeck weisen sehr hohe Fallzahlen auf, die realistisch nicht bis 2016 abschließend bearbeitet werden konnten. Für diese wurden daher zunächst Zwischenziele definiert. Viele Stadtteile sind aber bereits abgearbeitet worden.
Die Kataster der Kreise sind jetzt so aussagekräftig, dass für die praktische Arbeit von Behörden, Planern, Bauherren und im Grundstücksverkehr verlässliche Aussagen getroffen werden können. Die Bedeutung für die Praxis wird auch daran deutlich, dass bei den uBB jährlich mehrere Tausend Anfragen zur Altlastensituation von Grundstücken eingehen.

Öl- und Bohrschlammablagerungen:
Im August 2016 hat das Land einen Sachverständigen damit beauftragt, die bisher noch nicht untersuchten 82 Hinweise auf Bohrschlammablagerungen landesweit systematisch zu überprüfen. Ziel ist es, zunächst die Standorte herauszufiltern, bei denen sich der Verdacht auf die Ablagerung von Bohrschlamm bestätigt.
Die wesentlichen Arbeitsschritte sind die Auswertung von Luftbildern, die Befragung von Zeitzeugen und Vor-Ort-Begehungen. Durch die Recherchen und die Bevölkerung haben sich bereits weitere Hinweise ergeben, die in die Bearbeitung einbezogen werden, so dass die Anzahl der Flächen noch steigen kann (durch Mehrfachnennungen fallen auch Flächen wieder heraus).
Der Kreis Segeberg ist abgeschlossen (13 Standorte), zurzeit wird der Kreis Plön bearbeitet (28 Standorte).
Wesentliche Ergebnisse aus dem Kreis Segeberg sind:

  • Viele Angaben aus den Hinweistabellen sind unzuverlässig.
  • Für den Großteil der Flächen besteht kein Altlastenverdacht. Nur bei zwei Standorten hat sich ein Verdacht erhärtet, diese müssen vom Kreis als uBB untersucht werden.
  • Die geringe Gefährdungsvermutung bestätigt sich.

Die Arbeiten werden durch das LLUR betreut und liegen im Zeitplan. Der Abschluss ist Mitte 2017 vorgesehen. Parallel dazu werden einige Standorte von den Kreisen auch schon weitergehend untersucht. Diese Untersuchungen bezuschusst das Land mit 75 %.
Im Internet ist ein FAQ-Katalog mit 21 Fragen und einer Karte mit anonymisierter Lage der Hinweisflächen veröffentlicht.

(http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/altlasten/FAQ_Altlasten.html)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melur.schleswig-holstein.de

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