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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Zuschaltbare Lasten sollen Strom bei Netzengpässen verstärkt nutzen – Energiewendestaatssekretärin Nestle stellt Gutachten vor

Letzte Aktualisierung: 03.03.2016

KIEL/BERLIN. Bei Engpässen im Stromnetz soll nach Vorstellung des Energiewendeministeriums Schleswig-Holstein Strom aus Erneuerbaren Energien genutzt statt abgeschaltet werden.

Dies kann zum Beispiel durch Speicher, in Industrieprozessen oder in Wärmenetzen geschehen. Andere Bundesländer unterstützen diese Forderung und der Bundesrat hat sich auf Initiative Schleswig-Holsteins bereits entsprechend positioniert. Damit hierfür zügig die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden können, hat das Land ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die heute (3. März 2016) in Berlin vorgestellte Studie zeigt auf, wie die notwendigen Änderungen rasch vorangetrieben werden können.

"Der Netzausbau ist und bleibt die drängendste Aufgabe, um die Energiewende zum Erfolg zu führen. In Schleswig-Holstein kommen wir sehr gut voran. Dennoch wissen wir schon jetzt, dass es bundesweit zu Verzögerungen kommt. Daher brauchen wir zusätzliche Möglichkeiten, den Strom sinnvoll zu nutzen, anstatt Windräder bei Netzengpässen abzuschalten und den sauberen Strom damit wegzuwerfen."

Staatssekretärin Ingrid Nestle, die das Gutachten in der Berliner Landesvertretung präsentierte, betonte: "Wenn wir zielgerichtet Strom vor den Netzengpässen effizient nutzen, können die EE-Anlagen häufiger laufen und die Kosten für die Engpassbewirtschaftung gesenkt werden. Denn für netzbedingt stillstehende Anlagen müssen hinter dem Netzengpass andere, häufig fossile Kraftwerke hochgefahren werden. Die Betreiber dieser Kraftwerke werden bezahlt, die Kosten werden auf die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Stromrechnung umgelegt."

Zu den Kernforderungen des Gutachtens gehören der Erlass einer Verordnung für zuschaltbare Lasten und die Schaffung eines Anreizsystems für Betreiber von zuschaltbaren Lasten, also beispielsweise Speicher- oder Power-to-Heat-Anlagen. Zudem soll die Abregelung von Anlagen erst dann erlaubt sein, wenn sich keine Lasten zuschalten lassen.

Nestle betonte: "Das Gutachten zeigt, dass die Zuschaltung von Lasten eine echte Alternative zur Abregelung von Erneuerbaren Energien ist. Die Kosten können gesenkt werden. Jetzt ist es an der Bundesregierung, den Vorschlag aufzunehmen."

Um den Prozess zu beschleunigen hat Schleswig-Holstein eine Studie an die Stiftung Umweltenergierecht und das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung ISI in Auftrag vergeben.

Kernaussagen der Studie sind:

  • Bereits jetzt können die Übertragungsnetzbetreiber zuschaltbare Lasten zur Beseitigung von Gefährdungen für die Sicherheit des Elektrizitätsversorgungssystems einsetzen. Derzeit fehlt es jedoch an einer näheren verordnungsrechtlichen Ausgestaltung dieser allgemeinen Vorgaben an die Übertragungsnetzbetreiber.
  • Die Anbieter zuschaltbarer Lasten sollen für den gelieferten Strom – soweit er andernfalls engpassbedingt abgeregelt worden wäre – eine Vergütung in Höhe von mindestens 0 €/MWh an die Übertragungsnetzbetreiber zahlen, wobei die jeweilige Höhe der Vergütung im Rahmen der Ausschreibungen ermittelt wird.
  • Das Instrument kann so ausgestaltet werden, dass keine zusätzlichen Kosten für das Stromsystem anfallen. Entscheidend ist die Zusätzlichkeit der Lasten; hier werden verschiedene Ansätze vorgestellt, wie dies sichergestellt werden kann.
  • Für den sonst gar nicht produzierten Strom würden ohne zuschaltbare Lasten keine Beiträge zu Steuern und Abgaben geleistet – deshalb ist es sinnvoll und zulässig, auch den produzierten Strom z.B. nicht mit der EEG-Umlage und Netzentgelten zu belasten und die Nutzung so zu ermöglichen. Der für den Strom neu gezahlte Preis wird genutzt, um alle anderen Stromkunden zu entlasten.
  • Für die Umsetzung bedarf es der Einführung einer Pflicht zur Ausschreibung zuschaltbarer Lasten auf Übertragungsnetzbetreiber-Ebene und den Erlass einer Verordnung für zuschaltbare Lasten u.a. mit Regelungen zur Abgrenzung der zuschaltbaren Lasten von bisherigen Redispatch-Maßnahmen, Ausschreibungsmengen, Vergütung, technische Anforderungen und Präqualifikationsbedingungen, die auf Grundlage der zu modifizierenden Ermächtigungsgrundlage in § 13 Abs. 4b EnWG erlassen werden kann. Um den Abruf der durch die Ausschreibungen kontrahierten zuschaltbaren Lasten in Zeiten von Netzengpässen zu gewährleisten, muss ferner eine Einsatzpflicht in der Maßnahmenreihenfolge des Einspeisemanagements neu geregelt werden. Hierfür wird empfohlen, den Voraussetzungskatalog des § 14 Abs. 1 EEG 2014 um eine weitere Stufe zu erweitern, dass eine Abregelung von EE-Anlagen erst dann zulässig ist, wenn keine zuschaltbaren Lasten mehr zur Verfügung stehen.

Hintergrund

Grundsätzlich sollen die Netzengpässe durch den Ausbau der Netze beseitigt werden. In den letzten Jahren sind die Abregelungen von Windkraftanlagen aufgrund von Netzengpässen aber sowohl in Deutschland als auch in Schleswig-Holstein erheblich angestiegen.

Der jüngste Quartalsbericht der Bundesnetzagentur zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen belegt, welche Kosten der in der Vergangenheit unterlassene bzw. nicht rechtzeitig angegangene Netzausbau bereits heute verursacht.

Gutachten zu zuschaltbaren Lasten  (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)


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