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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Landesregierung bringt Energiewende- und Klimaschutzgesetz auf den Weg

Energiewendeminister Habeck: "Klimaschutz dient dem Erhalt von Lebensgrundlagen"

Letzte Aktualisierung: 08.12.2015

KIEL. Mit einem Energiewende- und Klimaschutzgesetz will Schleswig-Holsteins Landesregierung die Treibhausgasemissionen im Land weiter verringern und die Energiewende bei der Strom- und Wärmeversorgung konsequent vorantreiben.
Das Kabinett beschloss heute (8. Dezember 2015) auf Vorschlag von Energiewendeminister Robert Habeck in erster Befassung einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nun in die öffentliche Anhörung geht.

"Die internationale Klimakonferenz in Paris zeigt eindrücklich: Die Folgen des Klimawandels sind weltweit deutlich spürbar. Der Meeresspiegel steigt, Dürren und Hochwasser nehmen zu, die Lebensgrundlagen vieler Millionen Menschen sind gefährdet. Auch Schleswig-Holstein bekommt den Klimawandel zu spüren und ist zu Anpassung gezwungen. Klimaschutz muss deshalb auf allen Ebenen vorangetrieben werden, um die Folgen soweit wie möglich zu begrenzen", sagte Habeck in Kiel.

Habeck: "Gesetzentwurf bündelt Klima-Anstrengungen des Landes"

"Mit dem Gesetzentwurf bündeln wir die breiten Anstrengungen des Landes zu mehr Klimaschutz und verpflichten uns langfristig auf das gemeinsame Ziel, CO2 tatsächlich zu reduzieren. Schleswig-Holstein übernimmt hiermit Verantwortung", sagte Habeck. Er forderte zugleich die Bundesregierung auf, ebenfalls ein Klimaschutzgesetz zu erlassen. "Die Bundesregierung tut aber derzeit das Gegenteil. Sie steuert sehenden Auges auf ein Verfehlen der Klimaschutzziele zu, schwächt den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor, ergreift keine wirksamen Maßnahmen für einen Kohleausstieg und verfehlt die Ziele für die Verkehrs- und Wärmewende. Das kann sich Deutschland angesichts des globalen Drucks beim Klimawandel nicht leisten", betonte Habeck.

Zentrale Klimaschutzziele sollen festgeschrieben werden

Mit dem Klimaschutzgesetz will die Landesregierung zentrale Klimaschutzziele für das Land festschreiben. So sollen die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gesenkt werden; dabei wird der obere Rand des Korridors angestrebt. Bislang hat Schleswig-Holstein nach Angaben des Statistikamtes Nord die Treibhausgase um 24 Prozent verringert (Daten für das Jahr 2013).

Bis 2025 soll zudem der Stromverbrauch rechnerisch zu mindestens 300 Prozent durch Erneuerbare Energien gedeckt werden – dieses Jahr werden voraussichtlich schon mehr als 100 Prozent erreicht. Der Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien soll bis 2025 mindestens 22 Prozent erreichen – 2013 lag er bei knapp 13 Prozent.

Landesliegenschaften sollen CO2-neutral werden

"Die Landesregierung nimmt sich auch selbst in die Pflicht", betonte Habeck. So will sie die CO2-Emissionen von Landesliegenschaften bis 2020 um 40 Prozent mindern. Bis 2050 sollen die Strom- und Wärmeversorgung CO2-frei erfolgen. Das soll unter anderem durch energetische Sanierungen mit hohen energetischen Standards für Baumaßnahmen in Landesliegenschaften erreicht werden. Auch bei der Beschaffung und Nutzung insbesondere von Informationstechnik soll Klimaschutz Standards setzen.

Gesetzentwurf unterstützt Kommunen bei der Wärmewende

Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz soll darüber hinaus die Wärmewende in den Kommunen unterstützen. "Die kommunale Wärmeversorgung hat eine Schlüsselfunktion für die Energiewende. Hier ist großes Potenzial, um CO2-Emissionen einzusparen und auf Erneuerbare Energien umzustellen", sagte Habeck.

Der Gesetzentwurf schafft daher eine Rechtsgrundlage für Kommunen, damit sie Wärmepläne aufstellen können. Energierunternehmen und öffentliche Stellen wie Bezirksschornsteinfeger werden dem Entwurf zufolge verpflichtet, den Gemeinden auf Anfrage Daten über Energieverbrauch von Gebäuden, der Leistung von Wärmeanlagen sowie Gas- und Wärmenetzen zur Verfügung zu stellen. Der Datenschutz wird hierbei gewahrt. Außerdem soll durch eine Veröffentlichungspflicht im Internet die Transparenz der Fernwärmeversorgung gestärkt werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher Preise und Bestimmungen besser nachvollziehen können.

Der Gesetzentwurf soll nach Auswertung der Stellungnahmen noch vor der Sommerpause erneut im Kabinett beraten und dann dem Landtag zugeleitet werden. Ziel ist es, dass er in der zweiten Jahreshälfte 2016 in Kraft tritt.

Der Gesetzesentwurf ist ab sofort im Internet verfügbar unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/klimaschutz/energiewendeKlimaschutzgesetz.html

Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7068 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de
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