Das Zuschussprogramm zum Einbruchschutz des Landes Schleswig-Holstein wird fortgesetzt. Das Land Schleswig-Holstein hat für das Jahr 2018 nochmals Mittel in Höhe von einer Million Euro zur Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz bereitgestellt.
Die Neuauflage des Programms ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Einbruchskriminalität in Schleswig-Holstein. Ein wichtiger Grund für den Rückgang der Wohnungseinbrüche in den vergangenen Monaten war die bessere Sicherung der Häuser und Wohnungen durch ihre Besitzer. Mit dem fortgesetzten Einbruchschutzprogramm wird nun sichergestellt, dass diese positive Entwicklung weiter fortgesetzt werden kann und dass weitere Schleswig-Holsteiner Zuschüsse für die Sicherung ihrer Häuser und Wohnungen erhalten können.
Anträge können ab sofort wieder bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.
Das Programm unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstbewohnten Bestandsimmobilien, ihr Eigentum gegen Einbrüche sicherer zu machen. So werden gemäß der technischen Standards für Maßnahmen zum Einbruchschutz unter anderem der Einbau sowie die Nachrüstung von Fenster- und Terrassentürelementen und der Einbau von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern gefördert.
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