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: Thema: Ministerien & Behörden

Einbruchschutzprogramm wird fortgesetzt

Letzte Aktualisierung: 25.05.2018

Das Zuschussprogramm zum Einbruchschutz des Landes Schleswig-Holstein wird fortgesetzt. Das Land Schleswig-Holstein hat für das Jahr 2018 nochmals Mittel in Höhe von einer Million Euro zur Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz bereitgestellt.

Die Neuauflage des Programms ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Einbruchskriminalität in Schleswig-Holstein. Ein wichtiger Grund für den Rückgang der Wohnungseinbrüche in den vergangenen Monaten war die bessere Sicherung der Häuser und Wohnungen durch ihre Besitzer. Mit dem fortgesetzten Einbruchschutzprogramm wird nun sichergestellt, dass diese positive Entwicklung weiter fortgesetzt werden kann und dass weitere Schleswig-Holsteiner Zuschüsse für die Sicherung ihrer Häuser und Wohnungen erhalten können.

Einbruchversuch
Einbruchversuch
Einbruchversuch
Leuchtschrift STOP
Einbruchschutz

Anträge können ab sofort wieder bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.

Das Programm unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstbewohnten Bestandsimmobilien, ihr Eigentum gegen Einbrüche sicherer zu machen. So werden gemäß der technischen Standards für Maßnahmen zum Einbruchschutz unter anderem der Einbau sowie die Nachrüstung von Fenster- und Terrassentürelementen und der Einbau von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern gefördert.

Programmdetails:
Die Investitionskosten müssen mindestens 1.000 Euro pro Antrag betragen. Zuschüsse werden in Höhe von bis zu 15% der Investitionskosten und insgesamt bis zu 1.500 Euro für dasselbe Wohnobjekt gewährt. Somit können bis zu 10.000 Euro der Investitionskosten pro selbstbewohnter Immobilie bezuschusst werden. Auch die bisher bestehenden Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Programmen sind wieder möglich. So können zum Beispiel Maßnahmen zum Einbruchschutz mit energieeinsparenden und barrierereduzierenden Maßnahmen aus dem Zuschussprogramm für Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer kombiniert werden.

Die Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen in diesem Jahr durchgeführt und die Verwendungsnachweise bis Dezember 2018 bei der IB.SH eingereicht werden.

Antragsformulare und weitere Informationen zur Förderung und zum Einbruchschutz sind auch auf den Internetseiten der IB.SH unter www.ib-sh.de/zuschuss-fuer-einbruchschutz und sowie unter http://www.k-einbruch.de/ verfügbar.

Ein weiteres Programm zum Einbruchschutz bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bei dem auch Mieter gefördert werden können:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-Einbruchschutz-(455-E)/

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