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Landesamt für Vermessung
und Geoinformation
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Gebührenrechner für Gebäudeeinmessung, Grenzherstellung und Teilungsvermessung



Letzte Aktualisierung: 22.03.2024

Utensilien zur Gebührenberechnung

Grundlage ist die Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 05. Oktober 2022, GVOBI. Schleswig-Holstein Seite 880 ff.

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Gebäudeeinmessung

Die Gebühr richtet sich bei Neubauten und Bauwerksänderungen nach der Summe der Herstellungskosten nach der Fertigstellung einschließlich des Wertes der Eigenleistungen und der Umsatzsteuer. Bei älteren Bauwerken ist der Verkehrswert (ggf. geschätzt) heranzuziehen. Der Wert von Außenanlagen und von besonderen Betriebseinrichtungen bleibt unberücksichtigt.

Informationen zur Gebäudeeinmessung

zur Gebührenberechnung für eine Gebäudeeinmessung

Grenzherstellung

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Grenzpunkte, die überprüft und angezeigt werden sollen, sowie nach dem Bodenwertniveau des betreffenden Grundstückes.

Informationen zur Grenzherstellung

zur Gebührenberechnung für eine Grenzherstellung

Teilungsvermessung

Soll aus einem bestehenden Flurstück eine Teilfläche (z.B. Bauplatz) abgetrennt werden, so ist die Gebühr von der Größe der neuen Teilfläche (Trennstück) in m² und dem Bodenwert (Verkehrswert) in €/m² abhängig. Sollen mehrere Trennstücke entstehen, ist die Summe der Flächen der Teilflächen maßgebend. Die Fläche des Trennstücks bzw. die Summe der Flächen der Trennstücke wird als Vermessungsfläche bezeichnet. Verbleibt ein Reststück am aufzuteilenden Flurstück, an dem kein Interesse besteht, bleibt dieses bei der Ermittlung der Vermessungsfläche und bei der Anzahl der Trennstücke unberücksichtigt.

Informationen zur Teilungsvermessung

zur Gebührenberechnung für eine Teilungsvermessung


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Sollten Sie weitere Fragen zur Gebührenberechnung oder zu unseren Vermessungsdienstleistungen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Abteilungen 3–7 gerne zur Verfügung.

Ergänzende Informationen

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