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Landesarchiv
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Baugenehmigungen Kreis Ostholstein



Letzte Aktualisierung: 01.04.2022

Kreisgeschichte

Der heutige Kreis Ostholstein ist 1970 aus der Zusammenlegung der Kreise Oldenburg und Eutin entstanden, wobei der Kreis Eutin erst 1937 aus dem Landesteil Lübeck hervorgegangen war. Die historische Überlieferungslage der Bauunterlagen sieht danach folgendermaßen aus:

Kreis Oldenburg (1867-1970)

Baugenehmigungen liegen nur aus den Jahren 1868 bis 1886 im Landesarchiv vor. Sie enthalten keine Bauzeichnungen. Die späteren Unterlagen aus dem ehemaligen Kreisbauamt Oldenburg wurden bei der Kreiszusammenlegung 1970 vernichtet.

Kreis Eutin (1937-1970)

Der Kreis Eutin entstand im Jahre 1937 durch die Eingliederung des bis dahin oldenburgischen "Landesteils Lübeck" in die preußische Provinz Schleswig-Holstein. Es sind keine Baugenehmigungsakten des Kreises Eutin an das Landesarchiv abgegeben worden. Bauunterlagen ab ca. 1950 liegen beim Kreisbauamt Eutin.

Einzelne Städte und Gemeinden

Sämtliche Baugenehmigungen aus der Stadt Eutin liegen im Stadtbauamt.

Baugenehmigungen der Stadt Bad Schwartau ab dem 1. Mai 1904 liegen beim Stadtbauamt, Baugenehmigungen der Gemeinde Stockelsdorf ab dem 1. September 1905 bei der Gemeindeverwaltung. Bis zu diesen Zeitpunkten war für beide Orte die Bauabteilung der Regierung Eutin zuständig (siehe unten).

Die Gemeinden Curau (lübeckischer Anteil), Dissau, Krumbeck und Malkendorf fielen bis 1937 in die Zuständigkeit der Stadt Lübeck. Ihre Bauakten sind dort beim Luftangriff 1942 vernichtet worden.

Für die bis 1867 zum Amt Ahrensbök gehörigen Orte liegt im Archivbestand nur eine umfangreiche Akte mit Bauerlaubnissen für die Jahre 1855-1867 vor, die jedoch keine Bauzeichnungen oder Baubeschreibungen enthält. Sie trägt die Signatur Abt. 108 Nr. 759.

Fürstentum bzw. Landesteil Lübeck (bis 1937)

Der unter der oldenburgischen Regierung Eutin entstandene Bauaktenbestand liegt im Landesarchiv. Er besteht aus mehreren Schichten:

Die von ca. 1700 bis 1868 erteilten Baugenehmigungen sind ortsweise verzeichnet. Vereinzelt sind darunter auch spätere Baugenehmigungen, zumeist über umfassendere Vorhaben, zu finden. Bauzeichnungen sind in diesen Akten in der Regel nicht enthalten.
Nachforschungen bis 1868: Im Findbuch des Archivbestandes Abt. 260 sieht man die Gruppe "Baupolizei" unter dem gewünschten Ort nach dem Namen des Antragstellers durch.

In den Jahren 1869-1879 wurden Baugenehmigungen nicht von der Regierung Eutin, sondern von den nachgeordneten Ämtern Eutin und Schwartau erteilt. Diese Akten sind nicht erhalten.

Seit 1879 wurden die Baugenehmigungsakten wieder von der Regierung Eutin geführt, aber nach einem neuen System: Die Anträge wurden für den gesamten Einzugsbereich jahrgangsweise nach Eingang durchnummeriert. Die Akten enthalten seit dieser Zeit in den meisten Fällen Pläne, Risse oder Zeichnungen.
Nachforschungen 1879 bis 1886: Alle Baugenehmigungsakten des mutmaßlichen oder bekannten Genehmigungsjahres müssen auf den Namen des Antragstellers hin durchgesehen werden.

Baugenehmigung der Regierung Eutin (LASH Abt. 260 Nr. 18260)
Baugenehmigung der Regierung Eutin (LASH Abt. 260 Nr. 18260)

Ab 1887 wurden zu den Bauakten für die einzelnen Jahrgänge Register angelegt. Diese listen in zeitlicher Reihenfolge der Bauanträge die Namen der Antragsteller mit deren Wohnorten, Bauorten und Bauobjekten auf.
Nachforschungen 1887-1936: Zunächst sind die Bauantragsregister der gewünschten Jahrgänge auf den Namen des Antragstellers hin durchzusehen. Wenn man einen zutreffenden Eintrag gefunden hat, ist gleichzeitig die Nummer des Bauantrags ermittelt. Im Findbuch der Abt. 260 kann man dann unter dem Baujahr und mit dieser Nummer die heutige Signatur der gewünschten Bauakte finden.

Wichtig zu wissen: Die Baugenehmigungsakten der Regierung Eutin sind nicht ganz vollständig, weil bei späteren Bauanträgen manchmal frühere Akten entnommen wurden und den neuen Anträgen zugefügt worden sind. Deshalb ist es sinnvoll, möglichst alle Daten über Bau und Umbau von Gebäuden in Erfahrung zu bringen.

Für die Suche nach einer bestimmten Bauakte müssen jedoch unbedingt immer drei Angaben bekannt sein: der Bauort, das Jahr der (mutmaßlichen) Baugenehmigung und der Name des Antragstellers (meistens der damalige Grundstückseigentümer; sein Name kann auf dem Grundbuchamt erfragt werden). Eine Suche ist sonst nicht möglich!

Durchführung der Nachforschungen

Am besten führen Sie die Nachforschungen selber im Lesesaal des Landesarchivs durch. Bei Fragen stehen Ihnen die Archivarinnen und Archivare gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Das Angebot unserer repografischen Leistungen sowie deren Kosten sind in der "Gebührenverordnung für das Landesarchiv Schleswig-Holstein" geregelt.

Gebührenverordnung  (PDF, 76KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Veronika Eisermann

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