Altenpflegerin/Altenpfleger
- Schulanerkennung und Schulaufsicht über die staatlich anerkannten Schulen, z. B. in Beschwerdefällen
- Zulassungsverfahren für die Prüfungen
- Zeugnis- und Urkundenerteilung / Rücknahme und Wideruf von Berufserlaubnissen
- Verkürzungsanträge
- Schulwechsel
- Zweitschriften (Merkblatt) + Erklärung
- EU-Bescheinigungen / Bescheinigungen zur Registrierung im Ausland (Merkblatt)
Ausbildung
Ansprechpartnerinnen
Britta Bluhm
Sprechzeiten: Montag - Freitag, 9.00 - 12.00 Uhr
Telefon: 0431 988-5556
britta.bluhm@lasd.landsh.de
Stephanie Kempa
Telefon: 0431 988-5652
stephanie.kempa@lasd.landsh.de
Weiterbildung
zuständig ist
Karen Lang
Sprechzeiten: Dienstag u. Mittwoch, 9.00 - 15.00 Uhr
Telefon: 0431 988-5587
karen.lang@lasd.landsh.de
Anerkennung ausländischer Ausbildungen
zuständig ist
Petra Mildner
Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 9.00-12.00 Uhr
Telefon: 0431 988-5592
petra.mildner@lasd.landsh.de
Grundsätzlich muss ein/e Antragsteller/in folgende Voraussetzungen erfüllen, damit eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegehelfer/in" erteilt werden kann:
- Sie/Er darf sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
- Sie/Er darf nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sein.
- Sie/Er muss über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Für eine Anerkennung muss eine Gleichwertigkeit in Bezug auf den Inhalt und den Umfang der Ausbildungen bestehen. Außerdem muss die ausländische Ausbildung staatlich geregelt sein.
Die deutsche Ausbildung in der Altenpflege dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die einen mündlichen, schriftlichen und praktischen Teil umfasst.
Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht in fachspezifischen Fächern von 2.100 Stunden und einer praktischen Ausbildung von 2.500 Stunden. Die genauen Inhalte sind der Anlage 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Beruf der Altenpflegerin/des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs-und Prüfungsordnung-AltPflAPrV) zu entnehmen.