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Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

Psychologische Psychotherapeutin/
Psychologischer Psychotherapeut


Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin /zum Psychologischen Psychotherapeuten ist gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 1 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt.

Letzte Aktualisierung: 12.09.2022

Anerkannt werden Diplomabschlüsse bzw. konsekutive Bachelor- und Master-Abschlüsse.

Die Feststellung, ob die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin /zum Psychologischen Psychotherapeuten erfüllt sind, liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Ausbildungsinstituts. Eine Liste der anerkannten Ausbildungsinstitute in Schleswig-Holstein sendet Ihnen Frau Deutsch gerne zu.

Das Ziel und die Gliederung der Ausbildung sind in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) geregelt. Die Ausbildung dauert mind. 3 Jahre in Vollzeitform bzw. mind. 5 Jahre in Teilzeitform und endet mit dem Ablegen der staatlichen Prüfung.

Anschließend kann die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin /Psychologischer Psychotherapeut beantragt werden.

Kontakt

Landesamt für soziale Dienste
Dezernat Gesundheitsberufe
Gartenstraße 24
24534 Neumünster

Email:
Landesprüfungsamt Landespruefungsamt@lasd.landsh.de
Anerkennung ausländischer Abschlüsse Anerkennung-Gesundheit@lasd.landsh.de
info@lasd.landsh.de

Telefon: 04321 913-5
Telefax: 04321 913-980

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