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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Vorsitzender der Bauministerkonferenz: Bund und Länder haben im Jahr 2017 mit mehr als drei Milliarden Euro über 57.000 Sozialwohnungen gefördert

Letzte Aktualisierung: 18.05.2018

KIEL. Die Förderbanken der 16 Bundesländer haben im Jahr 2017 für Maßnahmen im Mietwohnungsbau und in der Eigenheimförderung Darlehen in Höhe von etwa 3,113 Milliarden Euro gewährt. Das geht aus dem "Bericht der Fachkommission Wohnungsbauförderung über die Verwendung der Entflechtungsmittel 2017" hervor, den der Vorsitzende der Bauministerkonferenz der Länder, Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote, heute (18. Mai 2018) Bundesminister Horst Seehofer zur Kenntnisnahme übersandt hat. Auf den Bundeshaushalt entfallen 1,518 Milliarden Euro der verwendeten Mittel.

Alle 16 Bundesländer haben demnach im Jahr 2017 den Neubau und die Modernisierung von Sozialwohnungen gefördert. Bundesweit konnten 57.550 Maßnahmen neu bewilligt werden. Der Schwerpunkt lag dabei ganz eindeutig im Mietwohnungsneubau.

"In allen 16 Bundesländern wurde durch diese Förderung neuer Wohnraum für Menschen geschaffen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation auf dem freien Wohnungsmarkt keine angemessene Bleibe finden können. Jede der 26.321 im vergangenen Jahr geförderten Neubauwohnungen hat eine Mietpreis- und Belegungsbindung. Das sind fast 2000 mehr als im Vorjahr", hob der Vorsitzende der Bauministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote hervor. Von den insgesamt in 2017 geförderten Wohnungen verfügten sogar 32.738 über eine Mietpreis- und Belegungsbindung. Auch dies seien mehr als 2016 (32.103).

Die Rahmenbedingungen für die Wohnraumförderung waren laut Bericht im vergangenen Jahr unverändert schwierig. Zu niedrigen Kapitalmarktzinsen kamen steigende Baukosten und Mieten im freifinanzierten Bereich. Um die Subventionswirkung der Programme zu erhalten, mussten die Bundessländer die Förderintensität und damit auch die pro Förderfall verwendeten Mittel erhöhen. Die Zahl der insgesamt geförderten Wohnungen sank deshalb trotz des Anstiegs im Bereich der Mietpreis- und Belegungsbindungen im Vergleich zum Rekordjahr 2016 um etwa 4000. Dies ging vor allem zu Lasten der Eigenheimförderung und der Modernisierung im Mietwohnungsbestand.

Mit den insgesamt geförderten 57.550 Wohnungen liegt die Zahl im Vergleich zu den Vorjahren deutlich über dem Durchschnitt. Beides gilt auch für die Gesamtfördersumme, die aufgrund der zwischen Bund- und Ländern im Rahmen der Asylgipfel vereinbarten Aufstockungen im Jahr 2016 noch bei insgesamt 3,4 Milliarden Euro gelegen hatte. Mit dem in diesem Jahr vorgelegten Bericht weisen die Bundesländer erstmals die einzelnen Komponenten der Förderung separat aus. Neben den von den Förderbanken bewilligten Darlehen werden die Summe der gewährten Zuschüsse sowie die enthaltenen Zinssubventionen angegeben. Darüber hinaus wird für die einzelnen Fördersegmente die Zahl der Wohnungen genannt, für die im Jahr 2017 Mittel bewilligt wurden.

"Die Bauminister der Länder führen damit einen transparenten Nachweis über die Verwendung auch der vom Bund bereitgestellten Mittel für die Wohnraumförderung", betonte Grote.

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