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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenminister Grote: Jeder Waffenbesitzer muss gegenüber den Behörden die sichere Aufbewahrung nachweisen

Letzte Aktualisierung: 22.02.2018

KIEL. In Schleswig-Holstein gibt es 38.000 Waffenbesitzer und 186.000 registrierte Schusswaffen. Das hat Innenminister Hans-Joachim Grote heute (22. Februar 2018) in seinem Bericht über den Besitz und die Nutzung von Waffen im Landtag mitgeteilt. Das seien weniger als vier Prozent der insgesamt in Deutschland registrierten Schusswaffen.

"Die Landesregierung ist sich bewusst, dass jede einzelne Schusswaffe ein potentielles Sicherheitsrisiko mit sich bringt. Und deshalb muss in Schleswig-Holstein jeder Waffenbesitzer schriftlich nachweisen, dass er seine Waffen sicher und für andere unzugänglich aufbewahrt. Diese Aufbewahrungsstandards sind zuletzt im Juni 2017 noch einmal verschärft worden. Die Waffenbehörden haben seitdem das Recht, auch verdachtsunabhängig die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition zu kontrollieren."

Die Bedingungen für einen wirksamen Schutz vor Waffenmissbrauch zu schaffen sei die Verantwortung jedes einzelnen Waffenbesitzers, betonte der Minister. Ziel sei es, die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften stichprobenartig überprüfen zu können. Hier müssten laut Grote einige Waffenbehörden im Land mehr tun. Fallzahlen im einstelligen Bereich bei verdachtsunabhängigen Kontrollen reichten als Stichproben nicht aus.

Ein weiterer Beitrag zu mehr Sicherheit sei, illegale Waffen mithilfe einer Waffenamnestie einzuziehen. Noch bis Anfang Juli gebe es in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, illegale Waffen und erstmals auch Munition abzugeben. Nach Angaben des Ministers sind so bereits mehrere hundert Waffen aus dem Verkehr gezogen worden.

"Illegale Waffen oder mit den von echten Waffen nicht zu unterscheidenden Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) stellen eine erhebliche Gefährdung dar, der wir mit Kontrollen der Waffenbehörden sicher nicht beikommen. Daher sollten wir in aller Ruhe auch über die Möglichkeit, Anträge zur Führung derartiger SRS-Waffen in der Öffentlichkeit bequem von zu Hause aus zu stellen, noch einmal gemeinsam nachdenken - wobei es dabei nicht um die Frage der Art der Beantragung, sondern um die Frage der Art der Beurteilung und Genehmigung gehen sollte", erklärte Innenminister Grote.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.landesregierung.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.im.schleswig-holstein.de

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