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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern einigen sich auf Errichtung einer gemeinsamen Abschiebungshafteinrichtung

Letzte Aktualisierung: 20.12.2017

KIEL. Schleswig-Holstein wird mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bei der Abschiebungshaft eng zusammenarbeiten. Dazu wird Schleswig-Holstein (neben dem bereits bestehenden Ausreisegewahrsam am Flughafen Hamburg) eine eigene Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt einrichten, die jeweils von den drei Ländern gemeinsam genutzt werden soll. Darauf haben sich die Länder verständigt. Verantwortlich für den Betrieb der neuen Einrichtung wird Schleswig-Holstein sein.

Die geplante Einrichtung wird Unterbringungsstandards haben, die den Grundsatz des Kieler Koalitionsvertrages, dass Abschiebehaft keine Strafhaft ist, berücksichtigen. Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird dem Parlament im ersten Halbjahr 2018 den Entwurf für eine gesetzliche Regelung zur Abschiebungshaft zuleiten. Darin werden die Standards zur Umsetzung des Vollzugs klar geregelt sein.

"Freiheitsentziehende Maßnahmen, also der Vollzug des Ausreisegewahrsams und der Abschiebungshaft, bleiben für die Schleswig-Holsteinische Landesregierung das letzte der gesetzlich bestehenden Instrumente zur Sicherung der Ausreise. Vorrang hat weiterhin in allen Fällen die Förderung der freiwilligen Ausreise", erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote dazu.

Schutzbedürftigen Menschen werde auch in Zukunft konsequent geholfen. Zugleich würden alle beteiligten Länder verantwortungsvoll mit denjenigen umgehen, die nach dem Abschluss rechtsstaatlicher Verfahren kein Bleiberecht in Deutschland erhalten. Zu einer konsequenten Rückführungspolitik gehöre allerdings auch, dass in den Fällen, in denen die Bemühungen zu einer freiwilligen Ausreise scheitern, die gesetzlich bestehenden Instrumente zur Sicherung der Ausreise angewendet werden. "Wir werden mit dieser Einrichtung ein konsequentes Rückführungsmanagement mit unseren humanitären Grundüberzeugungen in Einklang bringen", so Innenminister Hans-Joachim Grote.

Es bleibe dabei, dass sein Ministerium bei Rückführungen in Staaten mit besonders unübersichtlicher Sicherheitslage in jedem einzelnen Fall prüfen werde, ob eine Rückkehr nach humanitären Gesichtspunkten zu verantworten ist. "Und es bleibt auch dabei, dass wir in Zweifelsfällen der Humanität Vorrang vor der Rückführung einräumen", so Grote.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.landesregierung.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.im.schleswig-holstein.de

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