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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Rekordsumme für die Städtebauförderung in 2017 -
Innenministerium veröffentlicht Liste der Kommunen und Fördergebiete

Letzte Aktualisierung: 31.10.2017

KIEL. Mit rund 60,15 Millionen Euro für die Sanierung von Innenstädten und Stadtquartieren stehen in diesem Jahr so viel Mittel aus den Städtebauförderungsprogrammen zur Verfügung wie nie zuvor. Die Summe teilen sich 42 Kommunen für insgesamt 48 Fördergebiete.

Besonders freue ich mich darüber, dass auch die Anzahl der in diesem Jahr neu aufgenommenen Maßnahmen so hoch ist wie nie zuvor. 28 Kommunen erhalten für 29 Gebiete mit der erstmaligen Programmaufnahme eine finanzielle und fachliche Unterstützung für eine umfassende städtebauliche Weiterentwicklung“, erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote dazu. Vorangegangen waren Ausschreibungsverfahren für fast alle Programme. Das aktuell hohe Niveau der Finanzhilfen ließ es erstmals seit der Wiedervereinigung zu, auch den ländlichen Zentralorten ein Förderangebot zu unterbreiten. Die insgesamt hohe Bewerberzahl dokumentiert das ungebrochene Interesse der Kommunen an der Städtebauförderung.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks: „Mit fast 1 Milliarde Euro stellen wir den Ländern in diesem Jahr so viel Mittel für die städtebauliche Förderung zur Verfügung wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Gemeinsam mit den Ländern unterstützen wir damit die Städte und Gemeinden bei der Herausforderung, sich an die demografischen, ökonomischen und ökologischen Veränderungen städtebaulich anpassen zu können. Damit stärken wir auch die soziale Stadtentwicklung und das soziale Miteinander in unseren Quartieren.

Im Jahr 2017 werden die erfolgreichen Programme der Städtebauförderung - Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Stadtumbau, Städtebaulicher Denkmalschutz und Kleinere Städte und Gemeinden – mit einem Volumen von 740 Millionen Euro an Bundesmitteln fortgeführt und um das 50-Millionen-Euro-Programm Zukunft Stadtgrün mit dem Förderschwerpunkt urbanes Grün erweitert. Die Bundesmittel für die Programme Soziale Stadt und Stadtumbau wurden um 90 Mio. Euro erhöht.

Deutschlandweit unterstützt der Bund Länder und Kommunen im laufenden Jahr mit Bundesfinanzhilfen zur auf Rekordniveau von 990 Millionen Euro. Die Bundesmittel sind Teil der Förderung, die die Kommunen vom Land erhalten.

Schleswig-Holstein erhält hiervon insgesamt 22,722 Mio. Euro für die sechs Programmsegmente. Zusammen mit den zur Verfügung stehenden Landesmitteln und den kommunalen Mitfinanzierungsanteilen steht somit ein Bewilligungsrahmen von rund 60,15 Millionen Euro für kommunale Projekte bereit. Bund, Land und Gemeinden finanzieren die Städtebauförderungsprogramme in der Regel zu je einem Drittel. Durch die hohe Anschubwirkung löst ein öffentlicher Euro der Städtebauförderung in der Regel das sechs- bis achtfache an Bauinvestitionen aus. Sie sichert damit dem örtlichen Handwerk und Gewerbe Aufträge und Beschäftigung und hilft den Kommunen, attraktive Orte des Wohnens, Arbeitens und des kulturellen Lebens zu bleiben.

Rund 44 % der Städtebauförderungsmittel werden in diesem Jahr für Unterzentren im ländlichen Raum und für ländliche Zentralorte bereitgestellt. Dies ist ein deutlich höherer Anteil, als dies in den vergangenen Jahren der Fall war. Damit sollen diese ländlichen Kommunen als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge für die Zukunft handlungsfähig gemacht und hinsichtlich ihrer zentralörtlichen Versorgungsfunktion nachhaltig und bedarfsgerecht für die Bevölkerung der gesamten Region gesichert und gestärkt werden.

Hinweis für die Redaktionen:
Die Programmaufstellung Städtebauförderung 2017 finden Sie in der Pressemitteilung zum Herunterladen. Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen erhalten Sie von den jeweiligen Städten und Gemeinden.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.landesregierung.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.im.schleswig-holstein.de

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