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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenminister Grote übergibt Förderbescheid in Höhe von 250.000 Euro als Zuschuss für die Schwimmbadmodernisierung in Neumünster

Innenminister Hans-Joachim Grote hat heute (28.August 2017) im Rahmen seines Antrittsbesuches in Neumünster in seiner Funktion als Sportminister einen Förderbescheid in Höhe von 250.000 Euro an Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras übergeben.

Letzte Aktualisierung: 28.08.2017

Das Geld dient als Zuschuss zur Modernisierung des mehr als 45 Jahre alten Bades am Stadtwald in Neumünster. „In unserem Land zwischen den Meeren muss jedes Kind schwimmen können. Das ist das erklärte Ziel der Landesregierung. Dieses Ziel erreichen wir nur mit einer ausreichenden Zahl an Schwimmstätten. Und deshalb sind die 250.000 Euro gut investiertes Geld“, erklärte Grote bei der Übergabe.

Viele Städte und Gemeinden könnten heute die Betriebskosten für vor Jahrzehnten gebaute Schwimmbäder nicht mehr tragen. So sei es auch in Neumünster, wo die mit Landesmitteln unterstützte Modernisierung des Freizeitbeckens deutlich kleiner dimensioniert werde. „Durch die vernünftigeren Ausmaße werden die Betriebskosten deutlich reduziert. Allein die Heizkosten für das alte Becken mit seinen Abmessungen von 50 mal 40 Metern treiben jedem Verantwortlichen Sorgenfalten auf die Stirn. Diese Modernisierung spart am Ende Geld“, so Grote. Das Bad am Stadtwald habe große Bedeutung für das Schul- und Vereinsschwimmen, die Berufs- und freiwilligen Feuerwehren sowie für die Auszubildenden der dort angesiedelten landesweiten Berufsschule für Bäderbetriebe.

Das Geld stammt aus den sog. IMPULS-Mitteln (Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für unser Land Schleswig-Holstein). Die bereitgestellten Mittel werden für die Sanierung von 57 Maßnahmen an Hallen- und Freibädern eingesetzt. Schwerpunktmäßig werden mit dem Geld veraltete Anlagentechniken modernisiert, um Betriebskosten und Energiebedarf zu senken, sowie barrierefreie Umbauten unterstützt. Insgesamt sind für das laufende Haushaltsjahr 32 Anträge eingegangen. 26 wurden positiv beschieden. Die Förderquote beträgt dabei bis zu 50 Prozent und umfasst höchstens 250.000 Euro der von sonstigen Zuwendungsgebern nicht gedeckten förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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