Die Förderung hat sich an der individuellen und sozialen Situation des Kindes oder Jugendlichen zu orientieren. Unabhängig vom Förderort bedeutet dies, dass besondere Aufgabenschwerpunkte gesetzt werden:
- auf die Entwicklung des Hörens, die Hörerziehung und das Hörtraining sowie die rhythmisch-musikalische Erziehung
- auf die Entwicklung der Lautsprache sowie des Schriftspracherwerbs
- auf den Einsatz von Gebärdensprache
- auf den Einsatz manueller Kommunikationsmittel zur lautsprachlichen Unterstützung
- auf die Förderung der psycho-sozialen Entwicklung.“ (Lehrplan, S. 127)
In Schleswig-Holstein werden ca. 76% der Kinder und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt Hören im Regelschulbereich unterrichtet. Die Ausbildung der Sonderschullehrkräfte im Vorbereitungsdienst erfolgt daher nur für einen Teil in der Hörgeschädigtenschule in Schleswig des Landesförderzentrums Hören. Ein großer Teil der Lehrkräfte wird an anderen Arten von Förderzentren bzw. in inklusiven Maßnahmen an allgemeinbildenden Schulen ausgebildet und betreut, die von Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderschwerpunkt besucht werden. Der Einsatz erfolgt somit in verschiedenen Arbeitsbereichen und unter unterschiedlichen Bedingungen:
- Frühförderung im Elternhaus, in der Kindertagesstätte und im LFZ-Hören in Schleswig
- Beratung und Unterstützung in der Schule und im Elternhaus
- Beratung und Unterstützung aller beteiligter Lehrkräfte im inklusiven Unterricht
- Unterricht in der Schule für Hörgeschädigte
- Planung und Umsetzung inklusiver Projekte
- Einzel- oder Gruppenförderung
- Hör- und Sprachtrainingskurse
- Eltern- und Kind- Kurse
- Fortbildung für Lehrkräfte von Schülerinnen und Schülern mit einer Hörschädigung
an allgemeinbildenden Schulen
- Arbeit mit hörgeschädigten Mehrfachbehinderten
- Vernetzung verschiedener Berufsgruppen (HNO-Ärzte, Logopäden, Akustiker,...)
- berufliche Eingliederung
Ziel ist es daher, den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst die grundlegenden Kenntnisse im Hinblick auf Unterrichtsplanung, -durchführung und Evaluation zu vermitteln, um den Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Hören eine ihren individuellen Fähigkeiten entsprechenden Beschulung mit größtmöglicher Handlungskompetenz zu ermöglichen. Das setzt eine genaue Analyse der Lern- und Entwicklungsprozesse dieser Kinder und Jugendlichen voraus, verknüpft mit einer fundierten, vielfältigen Diagnostik. Daher sind im Rahmen der Ausbildung auch Fragen zum Nachteilsausgleich, zu räumlichen Voraussetzungen oder besonderen Hilfsmitteln zu klären, damit die angehenden Lehrkräfte auch eine Beratungsfunktion wahrnehmen können, welches Hauptbestandteil der Arbeit sein kann.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Auseinandersetzung im Bereich der Kommunikation. Kommunikation hinsichtlich einer Hörschädigung und deren Bedeutung in einer hörenden Gesellschaft, aber auch Kommunikation unter den Hörgeschädigten selbst. Welche Kommunikationssysteme werden wann eingesetzt, welche kommunikationsunterstützende Möglichkeiten sind nötig.
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