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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Die Führung ausländischer akademischer Grade in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 29.09.2022

Die Führung ausländischer Grade bedurfte in der Vergangenheit der Zustimmung des damaligen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Die Zustimmung des Ministeriums war notwendig, um zum einen die Einheitlichkeit bei der Führung ausländischer akademischer Grade auf Visitenkarten, Briefköpfen sowie auf Schreiben mit Außenwirkung zu gewährleisten, andererseits um einen Missbrauch durch nicht authentische bzw. käuflich erworbene Diplome im Rahmen der Antragstellung bereits im Vorfeld zu unterbinden.
Zur Vereinheitlichung der teilweise unterschiedlichen Genehmigungspraxis in den Ländern und zur Verwaltungsvereinfachung fasste die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) am 14.04.2000 den Beschluss „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“, der die Grundlage für die sog. „Allgemeingenehmigung“ bildet und durch den § 57 Hochschulgesetz (HSG) auch in Schleswig-Holstein in Landesrecht umgesetzt wurde. Schleswig-Holstein führte die Allgemeingenehmigung im Jahr 2004 ein.
Der ergänzende Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 „Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000“ wurde durch Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.05.2019 zuletzt angepasst und ist in Schleswig-Holstein durch die Verordnung zu § 57 HSG realisiert worden. Beschlüsse der Kultusministerkonferenz sind für das Land Schleswig-Holstein noch nicht bindend; dies bedarf erst einer Umsetzung in das Landesrecht.
Mit Wirkung zum 01.01.2014 wurde die frühere „Landesverordnung zur Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade (Regelungsverordnung - ReVO)“ durch die „Landesverordnung zur Führung ausländischer Hochschulgrade (Hochschulgradverordnung Ausland - HGradVO)“ ersetzt

Die Broschüre gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

Die Führung ausländischer akademischer Grade in Schleswig-Holstein (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei)

Gebühren für gedruckte Publikation: 0

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