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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Neue Handlungsleitlinien helfen den Schulen beim Umgang mit Workshops und anderen Angeboten der SCHLAU-Initiative

Letzte Aktualisierung: 04.05.2018

KIEL. Das Bildungsministerium hat jetzt in Handlungsleitlinien klar gestellt, unter welchen Bedingungen Workshops und andere Veranstaltungen der SCHLAU-Initiative in der Schule angeboten werden können. Hintergrund ist, dass es in der Vergangenheit Zweifel am rechtmäßigen Einsatz dieser Angebote gegeben hat. Daraufhin hatte Bildungsministerin Karin Prien eine genaue rechtliche Prüfung unter dem Aspekt eines möglichen Konfliktes mit dem gelten Verfassungs- und Schulrecht veranlasst. „Unsere Prüfung hat ergeben“, so Prien heute (4. Mai), „dass die SCHLAU-Angebote in dem von den Leitlinien genau definierten Rahmen in der Schule eingesetzt werden können. Damit haben die Schulen, aber auch Eltern und Schülerinnen und Schüler nun Rechtssicherheit im Umgang mit diesen Angeboten.

Die SCHLAU Initiative ist ein Bildungs- und Antidiskriminierungsprojekt zu geschlechtlichen Identitiäten und sexuellen Orientierungen. SCHLAU-Veranstaltungen, die von den Vereinen HAKI und Lambda::nord angeboten werden, können in den schulischen Unterricht oder als Veranstaltung außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts in die Schule einbezogen werden. Sie werden zur Unterstützung im Sexualkundeunterricht, aufgrund eines konkreten Anlasses innerhalb einer Lerngruppe oder im Kontext bestimmter Themen-, Projekt- oder Vorhabenwochen eingesetzt.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Patricia Zimnik | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-5807 | Telefax 0431 988-5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de

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