Der Bereich Öffentliches Dienstrecht ist verantwortlich für die Rechtsentwicklung und die Bearbeitung von Grundsatzfragen und –regelungen im Status- und Laufbahnrecht für alle Beamtinnen und Beamten im Geltungsbereich des schleswig-holsteinischen Landesbeamtengesetzes (LBG).
Außerdem liegt hier die Zuständigkeit für das Recht der Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst und die beamtenrechtlichen Beteiligungsrechte der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften.
Aktuelle Schwerpunkte unserer Arbeit:
Modernes Dienstrecht
Zuständig für Beamtenrecht