Was kann ich als ehrenamtlicher Richter/ehrenamtliche Richterin bei folgenden Situationen tun?
Ich habe am Tag der Sitzung Urlaub
Bitte teilen Sie möglichst frühzeitig Ihre urlaubsbedingte Abwesenheit mit, damit ein anderer Kollege/eine andere Kollegin zum entsprechenden Termin geladen werden kann. Sie können dies schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich in der für die Ladung der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen zuständigen Geschäftsstelle erledigen (Ihre Ansprechpartnerin ist unten genannt).
Ich bin kurzfristig am Tag der Sitzung erkrankt
- Sie sind beim Landesarbeitsgericht tätig? Bitte rufen Sie umgehend unter 0431/604-4158 an.
Oder schicken Sie ein Fax an 0431/604-4100. - Sind Sie beim Arbeitsgericht tätig, melden Sie sich bitte dort.
Gegenwärtig können Absagen noch nicht per E-Mail erfolgen. Daran wird gearbeitet.
Ich bin umgezogen
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift mit. Das kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax bei Ihrer Ansprechpartnerin geschehen.
Ich habe aus beruflichen oder privaten Gründen mit einer der Parteien Kontakt (gehabt). Bin ich befangen?
Bitte rufen Sie vorsorglich bei der Geschäftsstelle der Kammer, für die Sie geladen worden sind, oder bei der unten genannten Ansprechpartnerin an. Im Zweifel fragt der/die Kammervorsitzende bei den Parteien an.
Wie komme ich zügig durch die Zugangskontrolle im Gerichtsgebäude?
(betrifft nur Arbeitsgericht Kiel und das Landesarbeitsgericht)
Bitte melden Sie sich bei den im Eingangsbereich tätigen Mitarbeitern des Sicherungsdienstes und legen Sie dort Ihre Einladung als ehrenamtlicher Richter/Richterin vor. Dann erhalten Sie schnellstmöglich Einlass.
Ansprechpartner/Ansprechpartnerin
Ihre Ansprechpartner für Ladungen/Entschädigungen können Sie Ihrem Ladungsschreiben entnehmen.
Ansprechpartnerin für den Sitzungsbetrieb beim Landesarbeitsgericht:
Ansprechpartnerin bei den Arbeitsgerichten
Bitte entnehmen Sie den für Sie zuständigen Ansprechpartner der Homepage ihres Arbeitsgerichtes
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