Navigation und Service

Thema : Weiterbildung

Das "Aufstiegs-BAFöG"


Finanzielle Unterstützung zur beruflichen Aufstiegsfortbildung regelt seit August 2016 das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).


Letzte Aktualisierung: 23.11.2023

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre beruflichen Möglichkeiten mit einer Aufstiegsfortbildung verbessern wollen. Nach dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Wenn Sie zum Beispiel an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen – etwa zur Meisterin, zum Techniker, zur Fachwirtin oder zum Erzieher. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Fachschülerinnen und Fachschüler, die an einer Weiterbildung in Vollzeit teilnehmen (z.B. zur staatlich anerkannter/e Erzieher/in), haben einen Anspruch auf Vollzuschuss, dass heißt, sie müssen die Leistungen nicht zurückzahlen. Weitere Informationen und Rahmenbedingungen dazu finden Sie auf der Seite der IB.SH.

Detaillierte Informationen zu den erweiterten Fördermöglichkeiten und Leistungen seit 1. August 2020 (4. Änderungsgesetz zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) : mehr lesen

Wer ist zuständig?

Das AFBG ist ein Bundesgesetz, zuständig ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

In Schleswig-Holstein ist die IB.SH zuständig, dort können Sie sich beraten lassen und erhalten alle weiterführenden Informationen und Antragsunterlagen. Ihre ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare senden Sie bitte an die IB.SH.

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Zur Helling 5-6, 24143 Kiel

Termine nur nach Vereinbarung:

Montag - Donnerstag 8 - 12 Uhr
Dienstag zusätzlich 14 - 17 Uhr

Anspruch auf Wohngeld

Mit der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem AFBG kann zusätzlich ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Mit dem AFBG-Bescheid können Sie diesen bei Ihrer Kommune an ihrem Wohnort beantragen. Der Anspruch wird dann individuell geprüft.

Weiterführende Informationen

Webseite des Bundes zum "Aufstiegs-BAföG"

Flyer: Aufstiegs-BAföG (PDF, 923KB, Datei ist barrierefrei)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Ergänzende Informationen

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon