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Thema : Wasserrahmenrichtlinie

Erster Bewirtschaftungszeitraum

Letzte Aktualisierung: 10.04.2015

Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfolgt in Bewirtschaftungszeiträumen.
Der erste Bewirtschaftungszeitraum begann am 21.12.2009 und endet am 21.12.2015.
Die EG-WRRL fordert, nach einer Bestandsaufnahme und der Festlegung eines Monitoringprogramms, die Erstellung (und Berichterstattung an die EU-Kommission) von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für die Verbesserung des Gewässerzustands in Flussgebietseinheiten (FGE).

Bestandsaufnahme

Berichte zur Analyse der Belastungen für die Gewässer in den drei Flussgebietseinheiten Schlei/Trave, Eider und Elbe (Landesinterne Bestandsaufnahme, "C-Bericht")

Nach dem Zeitplan der WRRL waren alle berichtspflichtigen Gewässer und das Grundwasser bis Ende 2004 einer Bestandsaufnahme und Erstbewertung zu unterziehen. In Schleswig-Holstein ist dieses Ziel landesintern mit den Berichten zur Analyse der Belastungen für die Gewässer in den drei Flussgebietseinheiten Schlei/Trave, Eider und Elbe (landesinterne "C-Berichte") bereits im Dezember 2003 erreicht. Es handelt sich um eine detaillierte Analyse der verschiedenen Belastungen, die auf die schleswig-holsteinischen Gewässer einwirken.

Auf der Grundlage der landesinternen Berichte wurden für jede der drei Flussgebietseinheiten die der EU-Kommission vorzulegenden Berichte über die Bestandsaufnahme erstellt. Sie wurden bis Ende 2004 in den Arbeitsgruppen der Bearbeitungsgebiete beraten und im März 2005 der EU-Kommission überreicht.

Um den Zugang zu den Ergebnissen der Bestandsaufnahme zu erleichtern, wurden sie für die Flussgebietseinheiten Eider und Schlei/Trave zusammengefasst und zu einem interaktiven Bericht aufbereitet.

Für die schleswig-holsteinischen Anteile an der internationalen Flussgebietseinheit Elbe wird auf den Bericht der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) verwiesen.

Überwachungsprogramm (Monitoring)

Nach der WRRL sind Programme zur Überwachung des Zustandes der Seen, der Fließgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers aufzustellen. Sie waren in Schleswig-Holstein zum 22. Dezember 2006 anwendungsbereit und wurden dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fristgerecht zur Weitergabe an die EU-Kommission vorgelegt. Aufgaben der Monitoringprogramme sind:

  • Ermittlung der Gewässerbeschaffenheit durch ein repräsentatives Messnetz (Feststellen und überprüfen des Zustandes der Gewässer)
  • Ermittlung von Trends (Langfristige Veränderungen gegenüber dem Zustand 2000, WRRL- Verschlechterungsverbot)
  • Überprüfen der Wirksamkeit von Maßnahmen (Operatives Messnetz)
  • Ermittlung der Ursachen für Defizite gegenüber dem guten Zustand (Sondermessnetze zu Ermittlungszwecken, z.B. diffuse Einträge, Renaturierung von Fließgewässern).

Das Konzept zu den Überwachungsprogrammen für die schleswig-holsteinischen Flussgebietseinheiten gliedert sich in

  • einen Berichtsteil, der die Anforderungen der WRRL, die Strategien der Umsetzung und erläutert die wesentlichen Elemente zur Überwachung und der Bewertung des Gewässerzustands beschreibt,
  • ein Methodenhandbuch, das detailliert über die Gewässertypen, die Referenzen und die Erfassungs- und Bewertungsverfahren informiert und
  • Karten, die den Umfang der Überwachungsnetze für die überblicksweise und für die operative Überwachung je Gewässerkategorie darstellen.

Da insbesondere bei den biologischen Qualitätskomponenten Neuland betreten wird, befinden sich eine Reihe von Verfahren und Methoden noch in der Erprobung und liegen noch nicht abschließend fest. Das Methodenhandbuch wird regelmäßig fortgeschrieben und dabei neue Erkenntnisse berücksichtigt.

Kurzdarstellung Bewirtschaftungspläne

Die Seiten dieser Rubrik geben eine kurze Einführung in die wesentlichen Inhalte der Bewirtschaftungspläne nach Art. 13 WRRL.
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Erläuterungen zur Umsetzung der WRRL

Weitere Erläuterungen zur Umsetzung der WRRL finden Sie

Strategische Umweltprüfung der WRRL-Maßnahmenprogramme

Bei der Aufstellung der WRRL-Maßnahmenprogramme ist eine strategische Umweltprüfung (SUP) mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Aufgabe einer SUP ist es, die Umweltauswirkungen eines Plans oder Programms zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten und in die Entscheidungsfindung einzubringen.

Dabei sind die in § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG genannten Schutzgüter:

  • Menschen und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
  • Kultur- und sonstige Sachgüter
  • einschließlich etwaiger Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern zu betrachten.

Im Gegensatz zu den bekannten Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren zu konkreten Einzelmaßnahmen geht es bei der SUP um die Gesamtwirkung eines Plans, hier der WRRL-Maßnahmenprogramme, also um die Summe sämtlicher negativer und positiver Auswirkungen.

Der erste für die an der Umsetzung der WRRL beteiligten Behörden und Verbände relevante Verfahrensschritt ist die Festlegung des Untersuchungsrahmens für die zu erstellenden Umweltberichte (sog. "Scoping").

Am 14. März 2014 wurde in Neumünster der Untersuchungsrahmen für den Umweltbericht vorgestellt.

Präsentation Scoping, Neumünster 14.03.2014  (PDF, 8MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Nach endgültiger Festlegung des Untersuchungsrahmens wird im Laufe des Jahres 2014 von der Flussgebietsbehörde ein Umweltbericht zu jedem Maßnahmenprogramm erstellt, in dem die für die SUP notwendigen Inhalte gebündelt dokumentiert sind.

Die SUP ist für den 1. Bewirtschaftungszeitraum bereits durchgeführt worden mit folgendem Ergebnis:

Ergebnisse der Umweltprüfungen
Wegen der Zielsetzung des Maßnahmenprogramms, eine ökologische Verbesserung der Gewässer zu erreichen, ergeben sich weitestgehend positive Auswirkungen auf die Umweltgüter menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt.
Als potenziell negative Umweltauswirkungen durch die Umsetzung der Maßnahmenprogramme nach WRRL wurden der Verbrauch von Flächen bei Ausbaumaßnahmen von Kläranlagen und mögliche Beeinträchtigungen des Schutzes von Bodendenkmälern identifiziert.

Anhörung zur strategischen Umweltprüfung
Die Ergebnisse der Umweltprüfung müssen laut UVP-Gesetz gemeinsam mit dem Entwurf der Maßnahmenprogramme zur Anhörung der Öffentlichkeit veröffentlicht werden. Die Auslegung der SUP-Umweltberichte und der Maßnahmenprogramme erfolgte an denselben Orten und für dieselben Zeiträume wie bei den Bewirtschaftungsplänen.

Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung werden durch die Flussgebietsbehörden die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichts aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen überprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird im weiteren Verfahren zur Aufstellung der Maßnahmenprogramme berücksichtigt.

Zur Bekanntgabe des angenommenen Maßnahmenprogramms gehört eine zusammenfassende Umwelterklärung, die die Berücksichtigung des Umweltberichtes einschließlich der Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit sowie die Darlegung der Auswahlgründe für das Maßnahmenprogramm erläutert. Die zusammenfassenden Umwelterklärungen bilden also den Abschluss der Verfahren zur Strategischen Umweltprüfung.

Zwischenbilanz 2012

In Artikel 15 der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird von den Mitgliedstaaten gefordert, innerhalb von drei Jahren nach der Veröffentlichung jedes Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für die Einzugsgebiete einen Zwischenbericht mit einer Darstellung der Fortschritte vorzulegen, die bei der Durchführung des Maßnahmenprogramms erzielt wurden.

Gegenüber der EU erfolgt nur eine elektronische Berichterstattung. In Schleswig-Holstein informiert eine Broschüre über den bisherigen Umsetzungsstand.

Hier finden Sie die Broschüre zum Download:

Zwischenbilanz 2012 über die Umsetzung der Maßnahmenprogramme  (PDF, 6MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Zeitplan

  • Übersicht Zeit-Aufgabenplan
Status Artikel WRRL Fristen
Inkrafttreten 24 12/2000
Rechtliche Umsetzung
Erlass der Rechtsvorschriften 23 12/2003
Benennung der zuständigen Behörden gegenüber EU 3 (8) 6/2004
Bestandsaufnahme
Analyse der Merkmale eines Flußgebiets 5 (1) 12/2004
Verzeichnis der Schutzgebiete 6 (1) 12/2004
Überwachungsprogramme
Aufstellung und Umsetzung 8 12/2006
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm
Aufstellung und Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans
mit dem Maßnahmenprogramms
13 (6) 12/2009
Information und Anhörung der Öffentlichkeit
Zeitplan und Arbeitsprogramm 14 (1a) 12/2006
Entwürfe des Bewirtschaftungsplans 14 (1c) 12/2008
Zielerreichung
Guter Zustand der Gewässer bzw. gutes ökologisches Potenzial 4 (1a) 12/2015
  • Zeitplan für die formale Öffentlichkeitsbeteiligung
Fristen für die formale Beteiligung der Öffentlichkeit
Auf der Grundlage von Artikel 14 EG-WRRL über die formale Einbindung der Bevölkerung in die
Planung und Umsetzung der Bewirtschaftungspläne der Flussgebietseinheiten hat sich Schleswig-Holstein
den folgenden detaillierten Zeitplan gegeben.

Das Konsultationsverfahren wird sich auf öffentliche Veranstaltungen, Print- und
Internetveröffentlichungen stützen.
Aufgabe Frist
Veröffentlichung des Arbeitsprogramms für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans,
einschließlich eines Zeitplans
22. Dezember 2006
Stellungnahme der Öffentlichkeit zum Arbeitsprogramm und zum Zeitplan 30. Juni 2007
Abgestimmter Zeitplan Arbeitsprogramm 30. November 2007
Veröffentlichung eines Überblicks über die wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen 22. Dezember 2007
Stellungnahme der Öffentlichkeit zu den Wichtigsten Bewirtschaftungsfragen 31. Oktober 2008
Abgestimmte Veröffentlichung Der wichtigsten Bewirtschaftungsfragen 30. November 2008
Veröffentlichung der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete 30. Juni 2008
(30. November 2008 für
die Gesamtelbe)
Stellungnahme der Öffentlichkeit zum Entwurf der Bewirtschaftungspläne 30. Juni 2009
Überarbeitung der Bewirtschaftungspläne 30. September 2009
Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne 30. September 2009
(22. Dezember 2009 für
die Gesamtelbe)

Vorbereitung der Umsetzung in Schleswig-Holstein

Bericht des Umweltministeriums "Einheitliche europäische Gewässerschutzpolitik" (2002)

Im Hinblick auf die hohe Besiedlungsdichte, die intensive Landbewirtschaftung und die vielfältige Nutzung der Gewässer in Deutschland ist von vorn herein klar: Die Verwirklichung dieser neuen Ziele wird den Bundesländern erhebliche Anstrengungen abverlangen. Voraussichtlich wird nur ein Teil der Gewässer innerhalb der vorgegebenen Fristen in einen naturnahen ökologischen Zustand überführt werden können.

Im Vorfeld der Umsetzungsarbeiten hat das Umweltministerium die derzeit vorhandenen Datengrundlagen für Schleswig-Holstein analysiert: Vorhandene Defizite wurden der Gewässerbeschaffenheit gegenüber abgeschätzt und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorgeschlagen. Außerdem wurden die rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung dargestellt und eine erste Kostenschätzung durchgeführt. Die Ergebnisse sind in einem Schlussbericht zusammengefasst worden.
Inhalte: Anforderungen der WRRL

  • Umsetzungsaktivitäten auf verschiedenen Ebenen
  • Rechtliche und organisatorische Umsetzung
  • Fachliche Umsetzung
  • Defizite und Zielerreichungsgrad
  • Handlungsvorgaben
  • Personelle und finanzielle Auswirkungen

Downloads

Berichte zur Bestandsaufnahme

Landesinterne Berichte zur Bestandsaufnahme der Gewässer (2004)

Flussgebietseinheit Eider (C-Bericht)
Der C-Bericht stellt die Ergebnisse der landesinternen Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers dar. Es handelt sich um eine bis Ende 2003 durchgeführte detaillierte Analyse der verschiedenen Belastungen, die auf die schleswig-holsteinischen Gewässer einwirken. Auf der Grundlage des C-Berichtes wurde der bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorzulegenden Bericht erstellt.

Flussgebietseinheit Schlei/Trave (C-Bericht)
Der C-Bericht stellt die Ergebnisse der landesinternen Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers dar. Es handelt sich um eine bis Ende 2003 durchgeführte detaillierte Analyse der verschiedenen Belastungen, die auf die schleswig-holsteinischen Gewässer einwirken. Auf der Grundlage des C-Berichtes wurde der bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorzulegenden Bericht erstellt.

Teileinzugsgebiet Elbe (C- Bericht)
Der C-Bericht stellt die Ergebnisse der landesinternen Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers dar. Es handelt sich um eine bis Ende 2003 durchgeführte detaillierte Analyse der verschiedenen Belastungen, die auf die schleswig-holsteinischen Gewässer einwirken. Auf der Grundlage des C-Berichtes wurde der bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorzulegenden Bericht erstellt.

Berichte an die EU-Kommission zur Bestandsaufnahme (2005)

Flussgebietseinheit Eider
Der Bericht nach Artikel 5 und 15 Abs. 2 der WRRL über die Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers wird bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorgelegt.

Bericht  (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anhang 1  (PDF, 449KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anhang 2

Flussgebietseinheit Schlei/Trave
Der Bericht nach Artikel 5 und 15 Abs. 2 der WRRL über die Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers wird bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorgelegt.

Bericht  (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anhang 1  (PDF, 144KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anhang 2

Koordinierungsraum Tideelbe
Der nach Artikel 5 und 15 Abs. 2 der WRRL bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorzulegende Bericht über die Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers ist einen das gesamte Elbeeinzugsgebiet umfassenden A-Bericht und in Teilberichte für jeden Koordinierungsraum (B-Berichte) untergliedert. Schleswig-Holstein liegt in Koordinierungsraum Tideelbe.

Bericht  (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anhänge

Koordinierungsraum Elbe
Der nach Artikel 5 und 15 Abs. 2 der WRRL bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorzulegende Bericht über die Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers ist einen das gesamte Elbeeinzugsgebiet umfassenden A-Bericht und in Teilberichte für jeden Koordinierungsraum (B-Berichte) untergliedert. Hier ist der nationale A-Bericht für die Bundesrepublik Deutschland eingestellt. Er wurde wörtlich in den internationalen A-Bericht (extern) für das gesamte Flusseinzugsgebiet übernommen.

Bericht  (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anhänge

Überwachungsprogramme

Flussgebietseinheit Eider

Flussgebietseinheit Elbe

Flussgebietseinheit Schlei/Trave

Methodenhandbuch SH

Anhörungen 2006 / 2007

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