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Thema : Tierproduktion

Imkerei in Schleswig-Holstein


Förderprogramm zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 07.11.2023

Die Honigbiene leistet durch ihre Bestäubungstätigkeit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität. Darüber hinaus verdanken wir den Bienenvölkern die Produktion des hochwertigen Lebensmittels Honig.

Die Honigbiene ist somit ein unverzichtbarer Bestandteil der Natur, sie gilt es zu schützen.

Nahaufnahme von ca. 15 Bienen, die sich auf einem Stück Holz tummeln.
Hier tummeln sich die Bienen am Eingang zu ihrem Bienenstock.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein unterstützt daher die Imkerei in Schleswig-Holstein in Form eines Imkereiprogramms auf Grundlage der GAP-Strategieplanverordnung (EU) 2021/2115. Das Förderprogramm erstreckt sich über einen Zeitraum bis einschließlich 2027. Die jährliche Fördersumme von 100.000 Euro setzt sich zu 50 % aus EU-Mitteln und zu 50 % aus Landesmitteln des Landes Schleswig-Holstein zusammen.

Ein Imker hebt eine Bienenwabe aus einem Bienenstock heraus. Die Wabe ist voll mit Honig und Bienen.
Schleswig-Holsteinische Imkerinnen und Imker können von Förderungen profitieren.

Das Land Schleswig-Holstein hat sich entschieden, sein Imkereiprogramm in enger Zusammenarbeit mit dem repräsentativen Imkereiverband in Schleswig-Holstein, dem Landesverband Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker e.V., zu erstellen und durchzuführen. Von einer Förderung einzelner Imkerinnen und Imker ist aufgrund des Fördervolumens und der Effektivität der Maßnahme Abstand genommen worden.

Alle in Schleswig-Holstein ansässigen Imker können die Angebote des Landesimkerverbandes in Anspruch nehmen und somit von der Förderung profitieren.

Folgende Maßnahmen werden durch Bezuschussung des Landesimkerverbandes in Schleswig-Holstein gefördert:

Fördermaßnahme (Intervention)Förderbereiche
Aufbau, Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens
  • Teilnahme an zentralen Schulungen beim Landesverband
  • Teilnahme an dezentralen Schulungen auf Vereinsebene (nach Absprache mit dem Landesverband)
  • Erstellung, Aktualisierung und Verbreitung von Schulungsmaterialien
  • Aus- und Aufbau von Schulungskonzepten
  • Beratung/Betreuung von Imker/Innen insbesondere mit Praxisbezug
Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen
  • Aufwendungen für Lehr- und Demonstrationsgeräte und -maschinen
  • Ausstattungen zur Einrichtung und Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Ausstattungen zur Einrichtung und Verbesserung der Bienenhaltung/ Gesundheit/Zucht und der Gewinnung und Herstellung von Bienenzuchterzeugnissen
  • Entwicklung/Beschaffung von Online-Tools bzw. Softwareanwendungen
Qualitäts- und Reinheitsuntersuchungen
  • Untersuchungen zur Qualitäts- und Sortenbestimmung des Honigs
  • Untersuchungen auf Rückstände im Honig
  • Wachsuntersuchungen

Bienenvölkervermehrung/-erhaltung und Bienenzucht
  • Anschaffung nicht apothekenpflichtiger zugelassener Behandlungsmittel und dazu gehörige Applikatoren für die Varroabekämpfung
  • Bekämpfung anderer Bienenstockfeinde und- krankheiten (z.B. Faulbrut, kleiner Beutenkäfer)
  • Kosten für Informationsvermittlung, wie z.B. online Tools, die Imker/Innen Informationen für die imkerliche Praxis bieten
  • Beschaffung von Bienenvölkern und Zuchtmaterial für Imker/Innen zum Aufbau und/ oder zur Erhaltung des Bienenbestandes
  • Kosten für Vorhaben zur Erhaltung und Zucht regional angepasster oder varroatoleranter Bienen, einschließlich Leistungsprüfung
  • Aufwendungen bei der Beschickung der Belegstellen

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