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Integrationsamt : Thema: Ministerien & Behörden

Begleitende Hilfe

Es gibt vielfältige Möglichkeiten zur Unterstützung, um schwerbehinderten Menschen einen Arbeitsplatz auf dem Ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Letzte Aktualisierung: 26.08.2019

Unterstützung für ArbeitnehmerInnen

Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben sind alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Das umfasst:

  • finanzielle Leistungen an ArbeitgeberInnen
  • finanzielle Leistungen an schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen
  • fachliche Beratung
  • psychosoziale Betreuung schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen.

Wie bekomme ich technische Arbeitshilfen?

Welche Hilfen bekomme ich für meinen Weg zum Arbeitsplatz?

Welche Hilfen bekomme ich, wenn ich mich selbständig machen will?

Welche Hilfen bekomme ich für einen behindertengerechten Wohnraum?

Wie werde ich bei meiner beruflichen Fortbildung unterstützt?

Was ist eine Arbeitsassistenz?

Anträge zum Ausdrucken

Unterstützung für ArbeitgeberInnen

Das Integrationsamt kann ArbeitgeberInnen Zuschüsse oder Darlehen zu ihren Investitionskosten gewähren, wenn sie

  • einen schwerbehinderten Menschen einstellen,
  • einen Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten Menschen schaffen
  • eine schwerbehinderte Mitarbeiterin oder einen schwerbehinderten Mitarbeiter an einen neu geschaffenen Arbeitsplatz versetzen.

Die mögliche Förderung erstreckt sich dabei anteilig auf die Kosten, die für die „normale“ Ausstattung des neuen Arbeitsplatzes anfallen (investive Kosten), d.h. es wird nur eine solche Ausstattung gefördert, die behinderungsunabhängig angeschafft werden muss. Das können zum Beispiel Kosten für die Büroeinrichtung oder für eine neue Maschine sein. Zuständig für die Förderung der behinderungsbedingten Kosten ist der zuständige Reha-Träger, etwa die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es für die Einrichtung von Arbeitsplätzen?

Gibt es Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen?

Welche Zuschüsse gibt es bei der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher?


Merkblatt zum Ausdrucken

Merkblatt Antragsstellung Arbeitsassistenz

Informationen zum Anschauen

Broschüre "Leistungen im Überblick"

Die Broschüre "Schwerbehinderte Menschen im Betrieb - Leistungen und Hilfen - Ein Ratgeber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein" finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord im Bereich "Broschüren".

In gedruckter Form können Sie die Broschüre per Mail unter der Adresse
broschuerenversand@sozmi.landsh.de bestellen.

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