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Thema : Strafrecht

Fallkonferenzen

Für den sachgerechten Umgang mit Mehrfach- und Intensivtätern ist vom Generalstaatsanwalt in enger Zusammenarbeit mit dem Justizministerium das Projekt "Fallkonferenzen" entwickelt worden.

Letzte Aktualisierung: 26.02.2015

Das Projekt "Fallkonferenzen"

Das Projekt soll das Ziel verfolgen, die Kooperation und die Reaktionsmöglichkeiten der mit den jugendlichen und heranwachsenden Mehrfach- und Intensivtätern in Kontakt kommenden Personen und Institutionen zu optimieren (z.B. Polizei, Schule, Staatsanwaltschaft, Gericht, Jugendhilfe). Die oder der Beschuldigte bzw. die gesetzlichen Vertreter müssen ihr Einverständnis mit der Datenweitergabe an die Beteiligten der Fallkonferenz erklären. Die Staatsanwaltschaft lädt zur Fallkonferenz ein. Sie soll möglichst spätestens vier Wochen nach der (letzten) Tat stattfinden. Konferenzziel ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten unter Einschluss des oder der Beschuldigten und ggf. der gesetzlichen Vertreter. Die Vereinbarung fixiert die besprochenen zu ergreifenden Maßnahmen (z.B. freiwillige Teilnahme an einem Drogenentzug). Die Staatsanwaltschaft überprüft die Einhaltung der Vereinbarung. Sie beruft eine weitere Konferenz ein, wenn sie nicht eingehalten wurde oder veränderte Umstände eine Anpassung erforderlich werden lassen.

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