Navigation und Service

Thema : Steuern

Fair geht vor! Für eine Anzeigepflicht von Steuergestaltung

Dr. Philipp Nimmermann
Staatssekretär des Finanzministeriums Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 10.11.2017

Bei der Anzeigepflicht von Steuergestaltungen geht es um die Herstellung von Transparenz und um die Ermöglichung einer zeitnahen Reaktion des Gesetzgebers auf Fehlentwicklungen im Steuerrecht. Es geht darum, ein ehrliches Miteinander in unserer Gesellschaft zu organisieren. Es geht um „Fair Play“ – nicht mehr und nicht weniger.


Unsere Welt ist nicht nur komplex, sondern sie verändert sich auch immer schneller. Vor diesem Hintergrund wird es für den Staat immer schwieriger, eine gerechte, nach der individuellen Leistungsfähigkeit bemessene Besteuerung zu gewährleisten. So lassen sich die Anwendungsmöglichkeiten einer bestimmten Steuernorm in Deutschland nicht immer genau vorhersehen. Dies gilt umso mehr im Zusammenspiel international unterschiedlicher Rechtsräume. Und so kann es immer wieder zu Steuergestaltungen kommen, die zwar legal sind, die aber der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers zuwiderlaufen.

Der Gesetzgeber bekommt diese ungewollten Folgen erst mit großem Zeitverzug mit. Denn diese Steuergestaltungen werden regelmäßig erst im Rahmen einer der Veranlagung nachgelagerten Betriebsprüfung offenkundig. Zu diesem Zeitpunkt werden die Steuergestaltungen jedoch zum Teil bereits seit Jahren von Steuerpflichtigen zur legalen „Steueroptimierung“ genutzt. Der Schaden für die Gesellschaft – in Form von Steuermindereinnahmen – wird also erst sehr spät oder schlimmsten Falls gar nicht erkannt und die Möglichkeit des Gesetzgebers zur Gegensteuerung ergibt sich so erst mit großer Zeitverzögerung.

Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen setzt hingegen schon im Zeitpunkt des Vermarktens oder Empfehlens an die Steuerpflichtigen beziehungsweise des erstmaligen Nutzens durch den Steuerpflichtigen an. Die Finanzverwaltung kann damit legale, jedoch unerwünschte Gestaltungen früher als bisher erkennen. Und der von uns allen durch demokratische Wahlen legitimierte Gesetzgeber wird wieder in die Lage versetzt, zeitnah zu reagieren, wenn er dies für notwendig hält, um eine faire und gerechte Besteuerung aller Steuerpflichtigen zu gewährleisten.

Mit einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungen würde Deutschland im Übrigen kein steuerrechtliches Neuland betreten. Diese Pflicht gibt es zum Beispiel bereits in Großbritannien, Irland, Portugal, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Südafrika. Außerdem würde diese Anzeigepflicht nicht nur die von den G20-Staaten und der OECD im Abschlussbericht zum Projekt „Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS) ausgesprochene Empfehlung zur Entwicklung von Offenlegungspflichten für aggressive Steuerplanungen umsetzen, sondern auch einen wichtigen Punkt des im Januar 2016 von der EU-Kommission vorgelegten Aktionsplans zur Anti-Steuervermeidung aufgreifen.

Um was geht es konkret? Im internationalen Kontext geht es zum Beispiel um Konstellationen, bei denen Einkünfte entweder gar nicht besteuert werden (so genannte „weiße Einkünfte“) oder um Konstellationen, bei denen bestimmte Abzugsposten (z.B. Betriebsausgaben oder Schulden) mehrmals geltend gemacht werden. Es kann aber auch um Gestaltungen gehen, bei denen materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter zum Zwecke der Steuerminimierung „künstlich“ verlagert oder übertragen werden.

Die Übertragung von individuellen Bildrechten oder Lizenzrechten für geistiges Eigentum an Unternehmen in Niedrigsteuerländer, eventuell unter Ausnutzung von Doppelbesteuerungsabkommen, können hier beispielhaft genannt werden.

Aber auch innerhalb Deutschlands kann es dazu kommen, dass bestimmte Steuernormen entgegen der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers zur Steuerminimierung angewendet werden. Angenommen eine bestimmte steuerliche Regelung soll ausdrücklich einen vom Gesetzgeber gewünschten Sachverhalt wie beispielsweise Erleichterungen bei Unternehmensrestrukturierungen fördern.. Durch eine Anzeigepflicht auch für rein nationale Steuergestaltungen kann der Gesetzgeber in die Lage versetzt werden, zeitnah Kenntnis davon zu erhalten, ob diese Regelung möglicherweise ausgenutzt wird, um in einem ganz anderem Zusammenhang die Steuerlast zu vermeiden, ohne dass dabei der ursprünglich gewünschte Sachverhalt – die Unternehmensrestrukturierung – realisiert wird.

Diejenigen, die von dieser Anzeigepflicht betroffen wären, mögen nun sagen: „Wieso sollen wir dem Gesetzgeber dabei helfen, ungewollte Lücken der Steuergesetzgebung aufzudecken, wir sind doch nicht die Handlanger des Fiskus und nicht der Reparaturbetrieb des Staates“. Dies ist jedoch ein Gesellschaftsverständnis, das ich nicht teile. Ich bin ausdrücklich der Auffassung, dass sich alle Mitglieder einer Gesellschaft daran beteiligen sollten, die gesellschaftlich gewünschten Folgen unseres Rechtssystems bestmöglich zu gewährleisten. Ich verstehe zwar die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, im Wettbewerb mit Konkurrenten auch die Steuerzahlungen zu optimieren. Aber was spricht dagegen, wenn die bei diesem Wettbewerb entdeckten Besteuerungslücken dem Fiskus angezeigt werden? Entspricht es nicht dem fairen Sportsgeist, dem wir alle in unserer Gesellschaft folgen sollten?

Außerdem ist mit der Anzeige nicht automatisch eine Änderung der Steuergesetze verbunden. Vielmehr dient sie dem Gesetzgeber, also den demokratisch gewählten Repräsentantinnen und Repräsentanten unserer Gesellschaft, als Diskussionsgrundlage über gewollte und ungewollte Effekte der Besteuerung. Erst wenn der Gesetzgeber zu dem Ergebnis kommt, dass die Steuermindereinnahmen, die aufgrund des Zusammenspiels bestimmter Steuernormen entstehen, gesellschaftlich nicht gerechtfertigt sind, dann wird entsprechend gehandelt.

Natürlich soll mit dieser Anzeigepflicht kein neues Bürokratiemonster geschaffen werden. Sie wird deshalb nur auf Steuergestaltungen von besonderem Informationsinteresse anzuwenden sein. Hier gilt es praktikable Lösungen zu finden. Auch darf diese Anzeigepflicht nicht zu einer „Zertifizierung“ von steuersenkenden Gestaltungsmodellen führen. Aus der Anzeige würde sich – anders als beispielsweise bei der Erteilung einer verbindlichen Auskunft – keine bindende Wirkung für die Finanzverwaltung ergeben. Sie gilt, wie gesagt, allein der Transparenz und der Informationsbeschaffung. Sie dient der Gesellschaft als Ganzes, in dem sie hilft, strukturelle Erhebungsdefizite, insbesondere aufgrund international nicht abgestimmter Steuerrechtsordnungen, schnellstmöglich abzubauen. Die Anzeigepflicht ist ein Instrument des „Fair Plays“, denn sie ermöglicht die Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Sie ist ein Instrument der Gerechtigkeit, denn in der Regel können es sich nur große Unternehmen beziehungsweise sehr leistungsfähige Steuerpflichtige leisten, solche Gestaltungsmodelle zu entwickeln. Lassen Sie uns deshalb bei Steuergestaltungen mit offenen Karten spielen. Denn: Fair geht vor!

Weitere Informationen

Medieninformation vom 09.11.2017 zum Herunterladen.  (PDF, 49KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon