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Thema : Schutzgebiete

Vogelschutzgebiete

Diese Kategorie umfasst alle Vogelschutzgebiete, die nach § 7 Abs. 1 Ziff. 7 BNatSchG i. V. m. § 4 LNatSchG in der Anlage zum LNatSchG aufgelistet sind.

Letzte Aktualisierung: 20.08.2015

Auch die Vogelschutzgebiete sind Teil des europäischen Netzes NATURA 2000. Schleswig-Holstein hat eine besondere Verantwortung

  • für die Vogelarten der Feuchtgebiete,
  • für das Wattenmeer (Drehscheibe des Vogelzuges zwischen den eurasischen Brutgebieten und den europäisch-afrikanischen Überwinterungsgebieten, Brutgebiet für mehrere Millionen Wat- und Wasservögel und Langzeitrast- und Überwinterungsgebiet auf dem ostatlantischen Zugweg)
  • sowie für die schleswig-holsteinische Ostseeküste als Überwinterungsgebiet für Meeresenten.

Nähere Informationen zur Vogelschutzrichtlinie und zu NATURA 2000 erhalten Sie unter www.schleswig-holstein.de/natura2000

Insgesamt wurden 6,7 Prozent des Bezugsraumes (fast 105.000 Hektar) als Europäische Vogelschutzgebiete gemeldet.

Von den fast 105.000 Hektar einbezogenen Vogelschutzgebieten sind etwa 95 Prozent auch als FFH-Gebiete gemeldet. Insgesamt sind über 156.000 Hektar – das entspricht 9,9 Prozent des Bezugsraumes – als NATURA 2000-Gebiete ausgewiesen.

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