Die Bundesrepublik Deutschland hat diese erweiterte Konvention mit dem Gesetz zum Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes am 23. August 1994 ratifiziert.
Ziel ist es, die von der Ostsee beeinflussten Küstenökosysteme und natürlichen Lebensräume sowie die biologische Vielfalt zu erhalten und ökologische Abläufe zu schützen.
Auf der Grundlage von Untersuchungen des Landesamtes für Natur und Umwelt sowie des Institutes für Meereskunde Kiel hat Schleswig-Holstein vier Baltic Sea Protected Areas benannt:
- Geltinger Birk / Kalkgrund,
- Oehe / Schleimünde,
- Hohwachter Bucht Ost,
- Fehmarn West mit Orther Bucht und Flügger Sand.
Die Areale umfassen zusammen etwa 13.300 Hektar.
In allen Gebieten sind noch umfangreiche, zusammenhängende und weitgehend ungestörte Seegrasbestände und Großalgenfelder vorhanden. Darüber hinaus wurden dort eine hohe Vielfalt an Bodentieren sowie geomorphologisch bemerkenswerte Strukturen festgestellt. Vereinzelt kommen ausgedehnte Muschelbänke vor. Alle Baltic Sea Protected Areas sind wichtige Rastgebiete für Vögel.
Eine "Rote Liste Helcom-Biotope" liegt international für den Ostseebereich vor, darin sind auch Hinweise auf Biotopkomplexe in Schleswig-Holstein enthalten. Sie kann unter der folgenden Internetadresse heruntergeladen werden:
www.helcom.fi/a/proceedings/bsep75.pdf
Weitere Informationen:
Helcom News Portal
Helsinki-Konvention