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Thema : Schutzgebiete

Erläuterung zu den Monitoring-Ergebnissen aus der FFH-Gebiets- und Vogelschutzgebiets-Suche

Letzte Aktualisierung: 13.10.2022

Die Daten wurden im Auftrage des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) von Gutachterbüros erstellt. Der Auftrag umfasst nur die Kartierung der terrestrischen Lebensraumtypen (LRT) innerhalb der FFH-Gebiete, so dass in den Gutachten fehlende Aussagen zu den FFH Lebensraumtypen der Gewässer Code1110,1130,1140,1150,1160,1170, 3110, 3130, 3140, 3150, 3160, 3260 und 3270 keine Rückschlüsse auf das Fehlen der LRT im Gebiet zulassen.

Die in den Gutachten fehlenden Informationen zu den Seen (LRT-Code 31xx) können folgendem Link entnommen werden:

WaFIS Seen SH

In den gutachterlichen Berichten und Darstellungen werden gesondert die Vorkommen von Kontakt- und Übergangsbiotopen ausgewiesen. Dieser Einstufung liegen folgende Definitionen zugrunde:

  • Übergangsbiotope sind Biotope, die auf Grund ihrer individuellen Ausprägung gemäß den fachlichen Vorgaben (u. a. Schleswig-Holstein spezifische LRT-Steckbriefe) nicht eindeutig einem Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I FFH-Fauna-Floar-Habitat Richtlinie zugeordnet werden können. Übergangsbiotope werden einem - in der Regel dem räumlich direkt angrenzenden - Bezugs-LRT zugeordnet, da für den jeweiligen LRT bestimmende Arten an der Vegetation signifikant beteiligt sind oder besondere LRT-spezifische Strukturen/Funktionen vorhanden sind. Bei Planungen sind die Ausprägungen der Übergangsbiotope, hinsichtlich einer eindeutigen Zuordnung zu einem LRT, zu prüfen. Übergangsbiotope werden in den veröffentlichen pdf-Karten farbig schraffiert dargestellt.

    Die Übergangsbiotope werden grundsätzlich bis zum Umfang der ursprünglichen LRT-Meldung des Gebietes in der Statistik der Standarddatenbögen (SDB) als LRT berücksichtigt.
  • Kontaktbiotope sind eindeutig keine LRT, sondern grenzen an LRT oder Übergangsbiotope an und dienen der Sicherung und Stabilisierung der lebensraumtypischen Funktionen. Kontaktbiotope sind naturnahe Biotope als Teil einer standortgemäßen natürlichen Biotopabfolge, wie z. B. ein Bruchwald als äußerer, nicht mehr zum LRT gerechneter Teil des Verlandungsbereich eines Sees oder auch halbnatürliche Biotope, die einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen, wie z. B. Nass-/Feuchtgrünländereien im Umfeld von Mooren oder naturnahen Gewässern. Kontaktbiotope finden in der Flächenstatistik der LRTkeine Berücksichtigung, sind jedoch bei Entwicklungsüberlegungen beispielsweise im Rahmen der Managementplanung besonders zu würdigen. Kontaktbiotope werden in den veröffentlichten pdf-Karten grau dargestellt.

Die veröffentlichten Monitoringberichte beinhalten gutachterliche Einschätzungen der Autoren, die nicht in jedem Fall die Meinung des LLUR/der Landesregierung wiedergeben.

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