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Thema : Schulrecht von 'A bis Z'

Datenschutz im Schulwesen

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO).

Insbesondere in Rechtsvorschriften wird die DSGVO auch als Verordnung (EU) 2016/6791 benannt. Die DSGVO enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie findet auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung Anwendung und gilt daher für die Schulverwaltung mitsamt den öffentlichen Schulen.

§ 30 Schulgesetz - Verarbeitung von Daten

§ 31 Schulgesetz - Datenübermittlung an Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler

§ 32 Schulgesetz - Wissenschaftliche Forschung in Schulen, Praktika und Prüfungsarbeiten im Rahmen der Lehrkräfteausbildung

Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen

Zentrale-Stelle-Verordnung Schule

Schule und Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO)  (PDF, 198KB, Datei ist barrierefrei)

Schüleraufnahmebogen - Grundschule, weiterführende allgemein bildende Schule - / Muster  (PDF, 138KB, Datei ist barrierefrei)

Anforderungen an den und Hinweise zum Einsatz von Videoüberwachungsanlagen an Schulen während des Schulbetriebs  (PDF, 134KB, Datei ist barrierefrei)

Broschüre des Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD): Datenschutz und Sozialarbeit an Schulen - Handreichung für die Datenverarbeitung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter

weitere Informationen unter Schuldatenschutz FAQ

siehe auch unter Internet

Informationen des Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz für Schulen und Hochschulen unter Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz - Information für Schulen und Hochschulen

Letzte Aktualisierung: 02.09.2022

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