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Thema : Ostseezusammenarbeit

Ostseekooperation


Der Schwerpunkt der interregionalen Zusammenarbeit der Landesregierung liegt traditionell im Ostseeraum.

Letzte Aktualisierung: 09.03.2023

Die Landesregierung engagiert sich in verschiedenen Gremien und Kooperationen der Ostseezusammenarbeit mit dem Ziel, die Ausrichtung der politischen und projektbezogenen Zusammenarbeit so mitzugestalten, dass Interessen und Stärken des Landes optimal eingebracht werden können und einen sichtbaren Mehrwert im Land erzeugen.

Im April 2022 hat die Landesregierung dem Landtag einen detaillierten Bericht über ihre Ostseeaktivitäten 2021/2022 vorgelegt (diesen finden Sie unten unter "Weitere Informationen").
Die Ostseekooperation folgt der gemeinsamen politischen Motivation, die Ostseeregion als Ganzes zu stärken, um mit vereinten Kräften und Kompetenzen die grenzüberschreitenden Herausforderungen der Region - wie die dringend notwendige Verbesserung des ökologischen Zustands der Ostsee oder die Anpassung an den Klimawandel – anzugehen und die spezifischen Stärken – wie das hohe Bildungsniveau und das große Innovationspotenzial der Region – gezielt zu nutzen, um die Lebensgrundlagen und die Wettbewerbsposition der Ostseeregion zu stärken und zu erhalten. Mit der EU-Ostseestrategie und dem dazugehörenden Aktionsplan hat die Ostseekooperation einen politischen Rahmen und ein Handlungskonzept bekommen.

Zusammenarbeit mit den norddeutschen Ländern

Die norddeutschen Länder Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein arbeiten im Bereich Ostseezusammenarbeit eng zusammen. Auf Grund vielfältiger gemeinsamer Interessen und um der eigenen Stimme größeres Gewicht zu verleihen, werden Positionen abgestimmt und gemeinsam vorangebracht.

Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt

Auch mit dem Auswärtigen Amt gibt es einen regelmäßigen und engen Austausch. Die norddeutschen Länder haben die Möglichkeit, ihre Interessen in die Ostseepolitik des Auswärtigen Amtes, insbesondere im Hinblick auf die Gremien der EU-Ostseestrategie und des Ostseerates (Council of the Baltic Sea States - CBSS), einzubringen. Mitglieder des Ostseerats sind die nationalen Regierungen aller Ostseeanrainerstaaten sowie Islands, Norwegens und die Europäische Kommission. Der Ostseerat koordiniert die politische Zusammenarbeit der Ostseestaaten in Bereichen wie Wirtschaft, Umwelt, zivile Sicherheit, Bildung und Kultur. 2014 hat der Ostseerat drei langfristige Prioritäten definiert:

  • Regionale Identität
  • Nachhaltige & wohlhabende Region
  • Sichere und geschützte Region

Zurzeit hat Deutschland den Vorsitz im Ostseerat, am 1. Juli 2023 übernimmt Finnland.

Zusammenarbeit im Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist das politische Organ für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften innerhalb der EU. Er gibt Stellungnahmen zu EU-Gesetzesvorhaben ab und wacht über die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. Schleswig-Holstein wird stets durch ein Mitglied des Landtags, im AdR vertreten. In dieser Legislaturperiode sind dies Eka von Kalben (Bündnis 90/die Grünen) als ordentliches Mitglied und Europaminister Werner Schwarz (CDU) als Stellvertreter. Die Mitglieder des AdR organisieren sich zusätzlich in Interregionalen Gruppen.

Die Interregionale Gruppe der Ostseeregionen des AdR (Interregional Group Baltic Sea Regions – IG-BSR) versteht sich als Bindeglied zwischen Ostseeorganisationen und EU-Einrichtungen und ist bestrebt, sicherzustellen, dass die Positionen der Ostseeregionen sowohl im Ausschuss der Regionen als auch in der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und anderen europäischen Entscheidungsgremien wahrgenommen werden. Arbeitsschwerpunkte bilden die Umsetzung der EU-Ostseestrategie und der EU-Strategie für blaues Wachstum in der Ostsee.

Zusammenarbeit im Netzwerk der Subregionen des Ostseeraums (BSSSC)

Die Landesregierung ist Gründungsmitglied des Netzwerks der Subregionen des Ostseeraums (Baltic Sea States Subregional Cooperation - BSSSC) und Mitglied im Vorstand der Organisation. Mitglied von BSSSC sind Regionen aller EU-Ostseeanrainerstaaten und Norwegen. Der Vorsitz rotiert üblicherweise alle zwei Jahre. Derzeit hat die Region Pommern (PL) den Vorsitz.
Auf Initiative der Landesregierung ist Meerespolitik seit 2006 ein Schwerpunkt des Arbeitsprogramms, Kultur & regionale Identität seit 2013. Weitere Schwerpunkte des Arbeitsplans sind die EU-Regionalpolitik, insbesondere die EU-Ostseestrategie, Klimaschutz & Klimawandel, nachhaltige Entwicklung, Transport & Infrastruktur und Jugendpolitik.

Thematischer Schwerpunkt: EU-Ostseestrategie

Im Oktober 2009 hat der Europäische Rat die von der Europäischen Kommission gemeinsam mit Interessenvertretern des Ostseeraums entwickelte EU-Strategie für den Ostseeraum angenommen. Die Europäische Union macht hiermit erstmals Politik nicht für ganz Europa, sondern für eine einzelne europäische Großregion. Der Ostseeraum galt als Testfall und Vorbild für andere Großregionen Europas. Im April 2011 hat der Europäische Rat eine Strategie für den Donauraum beschlossen, es folgte die Strategie für das Adriatische und Ionische Meer (2014), die Verabschiedung einer Alpenraumstrategie in 2015.

Die EU-Ostseestrategie definiert die dringlichsten Probleme und Chancen des Ostseeraums und führt in dem begleitenden Aktionsplan Aktionen und Projekte auf, mit denen diese staatsübergreifend angegangen werden sollen. Übergreifende Ziele der EU-Ostseestrategie sind

  • Rettung der Ostsee
  • Anbindung der Region (Verkehrs-/Energienetze)
  • Steigerung des Wohlstands

Im Februar 2020 hat die EU-Kommission zum wiederholten Mal eine grundlegende Revision des Aktionsplans vorgelegt. Auf Initiative der Landesregierung ist das Thema Kultur & regionale Identität bereits seit 2013 eines der 14 prioritären Handlungsfelder der EU-Ostseestrategie. mehr lesen

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